lkdwpi schrieb:Wenn diese verdächtigt werden z. B. einen Mord "zum Nachteil" von jemandem begangen zu haben. (Nachteil = derjenige wurde ermordet.) Ist Polizeideutsch.
Hat so schon seinen Sinn, es gibt ja Taten, bei denen der Schaden nur mittelbar eintritt, es also jemanden gibt der dadurch benachteiligt ist, aber kein direktes Opfer im engeren Sinn. Oder bei den Versuchstatbeständen, da ist es ja möglich dass gar kein Erfolg eintritt, aber der Versuch schon strafbar ist - da hättest du dann z.B. einen versuchten Betrug zum Nachteil von jemandem, dem gar nichts passiert ist. Quasi ein Konjunktiv irrealis :s