Bauli schrieb:Das kannst du verbuchen unter Eingehungsbetrug. Der ist vorsätzlich.
Betrug ist doch eigentlich immer vorsätzlich, oder nicht 🤔
Eingehungsbetrug ist ein Begriff, der eher weniger gebräuchlich ist bzw. allgemeiner gehalten.
Da gibt es ja feinere Unterscheidungen, wie Einmietebetrug oder die heute morgen schon von mir genannten Betrugsarten.
Leistungserschleichung ist wieder ein eigener Tatbestand, also das berühmte "Schwarzfahren" (keine Ahnung, warum man das eigentlich so nennt).
Warden schrieb:Ist "der Mensch" männlich? Nein.
Für mich sind beide Begriffe ein "Neutrum".
Für mich auch. Mensch oder Person lassen keinen Rückschluss auf das Geschlecht zu.
bgeoweh schrieb:Beurlaubte gibt es ja, wenn der Urlaub nicht freiwillig ist.
Beurlaubt sein klingt für mich eher nach der passivischen Form?
Wenn man Urlaub nimmt, geschieht das ja bewusst und gewollt auf Antrag und insofern meist auch freiwillig.
Es gibt natürlich auch "Zwangsurlaub".