Interested schrieb:unterschiedliche Betrugsdelikte gibt, steht da eben auch Betrugsdelikte und nicht Betrüge.
Oh ja, gerade im Betrugsbereich gibt es gaaaaanz viele Varianten. Der Betrug ist eigentlich recht faszinierend von den Tatbeständen her, und oft kann ja auch ein Verantwortlicher ermittelt werden. "Sonstiger Betrug" ist auch eine Art Auffangtatbestand - es gibt da so viele Untergruppen, die man nicht alle kennen kann, wenn man nicht in dem speziellen Bereich arbeitet.
"Klassisch" bzw. mit am häufigsten vertreten ist der Warenkreditbetrug (oder auch Leistungskreditbetrug). Jemand kauft Waren oder nimmt eine Leistung in Anspruch und zahlt nicht bzw. erfolgt bei Zahlung mit Debitkarte eine Rückbuchung (meist mangels Kontodeckung).
Und weiter der Warenbetrug oder auch Leistungsbetrug.
Jemand bietet etwas an, das wird auch bezahlt, der Geschädigte erhält aber keine Ware übersandt oder mangelhafte Ware bzw. die Leistung wird nicht oder nur unzureichend ausgeführt.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass jemand dann z.B. 17 Betrugsfälle hat, man kann dann auch sagen "17 Betrüge mit Tatmittel Internet".
Was merkwürdig und falsch klingt ist jedoch orthographisch korrekt - nochmal danke an
@DerHilden .
Früher gab es auch den Begriff des Zechbetrugs. Diese statistische Bezeichnung gibt es nicht mehr in der PKS.
Dennoch gibt es nach wie vor diese Variante. Jemand hat Verzehr in einer Gaststätte und zahlt die "Zeche" nicht.
Oft führt er/sie auch gar nicht genügend Bargeld mit, so dass unterstellt werden kann, dass von vornherein gar keine Zahlungsabsicht bestanden hat.