Eine tatsächliche Quelle zu finden ist in der Tat nicht so einfach.
Gesehen hab ich das ganze die Tage bei Stern Tv. Was dort gesagt wurde deckt sich auch mit den Hinweistafeln bei Mcd, auch im bezug auf diese 5000€. Im Tv hieß es jedoch, daß der Restaurabtbetreiber mit bis zu 4000€, der Gast mit bis zu 1000€ zur kasse gebeten wird.
Hier ein Auszug aus der Covid-Sonderverordnung BaWü:
Der Verzehr von Lebensmitteln in der Verkaufsstelle und in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung bzw. Verkaufsstelle (Lebensmittelgeschäft, Kiosk, etc.), in der die Lebensmittel erworben wurden, ist nicht erlaubt.
Ok, hier heißt es 50m, das wäre ja noch OK. Weiter steht hier: "im Umkreis um die Verkaufsstelle"würde aber auch bedeuten, dass ich beim Bäcker kaufen kann, dann auf dem Parkplatz vom Metzger verzehren.
Geahndet, soweit ich das raus finden konnte, wird nach:
Betrieb oder Angebot von
Einrichtungen, Angeboten
oder Aktivitäten ohne Ein-
haltung der besonderen
(Hygiene-)Anforderungen
(§ 19 Nr. 13 i. V. m. § 14
Abs. 1 und 3 CoronaVO)
Quelle: Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im
Zusammenhang mit der Siebten CoronaVO vom 27.03.2021
Oder auch nach:
Betrieb bzw. Angebot von
untersagten Einrichtun-
gen/Aktivitäten in weiteren
Fällen (§ 19 Nr. 11 i. V. m.
§ 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 14 o-
der § 13 Abs. 2 oder § 13a
Abs. 1 bis 3 und Abs. 5,
auch i. V. m. § 20 Abs. 3
Satz 2, CoronaVO)
Quelle: s. o.
Busgeld jeweils 250 bis 5000€.
Ist wohl alles auch ein wenig auslegungssache.
Ich bin auch nicht derjenige, der auf Paragraphen rumreitet, oder der, der der (🤔) Bäckereifachverkäuferin erklärt was sie darf und was nicht.
Ich wollte lediglich schildern wie es mir dabei geht, was mich stört, was nicht...
Selbst wenn ich meinen bescheidenen LKW (LeberKäsWecken) auf dem Parkplatz verdrücken darf, mich stört die Tatsache an sich, dass ich seit nunmehr über einem Jahr (mit Unterbrechungen) keine vernünftige Pause mit vernünftiger Mahlzeit mehr bekomme, ich außerdem, da Verzehr im Auto, praktisch garkeine Pause mehr habe, das Auto ist schliesslich auch nur mein Arbeitsplatz...
Es mich beispielsweise auch sehr stört, dass innerhalb der Ausgangssperre (z. B. nachts) mir der Verkauf von z. B. Getränken, Speisen oder Kaffee komplett verwehrt wird. Ausnahmen gelten hier nur für Berufskraftfahrer (was ich nicht bin).
Da in manchen gegenden der Verkauf von Kraftstoff nach 21Uhr nur per dringlichkeitsnachweis erlaubt ist, machen manche Tanken eben ganz zu, ab 21Uhr. Selbst erlebt im tiefsten Allgäu, also By.