@KFB Natürlich gibt es Geldleistungen, i.d.R. Alg2(Harz4)
Für nicht vermittelbare Personen Sozialhilfe.
Im Prinzip ergibt sich die Meldeadresse mit der angelaufenen Auszahlungstelle, dass sind örtliche Jobcenter mit Zahlstelle und Obdachlosenunterkünfte.
Der Typische Obadachlose erhält die Harz4-Leistungen nicht immer in einem Betrag jeweis am Anfag des Monats, sondern gestückelt in Tagessätzen. Die Höhe des Tagessatz ermittelt sich
Aus dem Harz4-Satz geteilt durch 30 Tage.
Jede Zahlstelle hat ihre individuellen Auszahlungsregelung. Das eine Jobcenter zahlt drei Tage am Stück, ein anderes jeweils nur einen Tag. Dann muss man weiterziehen, d.h. den Ort wechseln. Die 30 Tagessätze im Monat erhält man i.d.R durch Anlaufen verschiedenen Zahlstellen, oder Aufenthalte in Obdachloseneinrichtungen.
Städte die Obdachlose anziehe, versuchen möglichst die Leute zum weiterziehen zu bewegen, eben durch eine enge Begrenzung der Tagessätze.
Ein Beispiel
Ich gehe Monatsanfang in die Stadt Lausburg, melde mich in einem Jobcenter, beantrage dort die mir zustehende Harz4 Leistung und warte ein wenig. Dann kommt der Sachbearbeiter/in und händigt mir einen Zahlungsbeleg aus, in diesem Fall drei Tagessätz, ca 45 €, einzulösen in einem Supermarkt.
Mal angenommen es ist Montag, dann bekäme ich bis einschliesslich Mittwoch mein Geld.
Für die Tage Donnerstag, Freitag, Samstag und Sonntag, wobei Freitags schon für das gesammte Wochenende ausgezahlt wird, müste ich weiterziehen zu einem nächsten Jobcenter.
Und so geht es bis Monatsende.
Alternativ dazu zahlen manch Obdachlosenunterkünfte die Tagessätze täglich den ganzen Monat aus.
Ich schlafe übrigens immer im Hotel Wald, also draussen. (Hütten, Bänke). Obdachlosenunterkünfte
Habe ich natürlich schon besucht, auch regelmässig. Hier wäscht man seine Wäsche und duscht. Tagessätze kann man meistens auch hier ziehen.
Übernachtungsheime mag ich nicht.
Viele Grüsse