@kleinundgrün Ich habe nichts unterstellt.
Meine meinung ist, das die risikobewertung in einigen fällen zweitrangig sein muss. In diesem fall (der kanzlerin), muss der gesunde menschenverstand zu dem schluss kommen, dass sie zwar nicht so gefährdet erscheinen mag, aber eine so tragende rolle in unserem staat hat, dass sie besser geschützt werden muss, als personen, die für die gesellschaft weniger tragend sind.
Das wäre rational.
Ich hoffe, das ich es jetzt auch für dich nachvollziehbar ausgedrückt habe.