Djkuhpisse schrieb:dass die dann auch Wohnung kontrollieren, so wie es die Polizei schon darf
Meinst konkret Du wegen Coronaverstößen ?
Lothar schrieb:Ohne Gefahr in Verzug oder Durchsuchungsbeschluss ist da nichts drin.
Man muss hier unterscheiden.
Betreten und Durchsuchen von Wohnungen nach der StPO als strafprozessuale Maßnahme zur Verfolgung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung wird i.d.R. einen Beschluss erfordern. Dieser kann auch mündlich vorab erteilt werden. Es gibt schon seit einigen Jahren BereitschaftsrichterInnen und StaatsanwältInnen. Die kann man mitten in der Nacht anrufen. Wobei es natürlich auch grundsätzlich eine Nachtzeitschranke gibt.
Dann gibt es auch noch Gefahr im Verzuge. Es muss sofort gehandelt werden, weil nicht die Zeit besteht, erst mal nach einem Vertreter der StA zu telefonieren. Da Polizisten Ermittlungspersonen der StA sind, können sie das selbst anordnen.
Dann gibt es das Betreten und Durchsuchen nach Polizeirecht. Hier geht es primär um die Abwehr von Gefahren.
Wobei das mit Corona eigentlich eine Gemengenlage darstellt. Zum einen Schutz der Bevölkerung vor Infektionsgefahren und zum anderen liegt ja die Verwirklichung eines mit Geldbuße bewehrten Tatbestandes vor, wenn viele Hornochsen zusammen feiern.