Aniara schrieb:Kann man doch online nachlesen, welche Einschränkungen bei welchen Inzidenzen erhoben oder eben aufgehoben werden.
Kann man eben nicht. Unterhalb der Bundesnotbremse toben sich die Länder mit zig Verordnungen aus, die zwar jeweils zeitlich befristet sind, die aber eben keinerlei transparente Vorgaben enthalten, bei welcher Inzidenzzahl was gilt.
Man kann da (toll!) immer nur pauschal nachlesen, was während der Dauer der jeweiligen Verordnung erlaubt und verboten ist. Aber anders als in der Bundesnotbremse kein Wort dazu, dass, wenn eine bestimmte Inzidenzzahl unterschritten ist, das entsprechende Verbot automatisch wegfällt, auch wenn die Verordnung noch nicht abgelaufen ist.
Ich muss gestehen, dass ich unter solchen Bedingungen allmählich die Faxen dicke habe. Es fehlt nicht mehr viel, und das Verwaltungsgericht bekommt eine Klage von mir gegen den Verordnungsgeber auf den Tisch, und zwar schon wegen Intransparenz der Regeln. Dazu kommt natürlich die Frage der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit der derzeitigen Einschränkungen der Grundrechte.
Wir haben bundesweit sage und schreibe eine 7-Tage-Inzidenz von 17,4 (je nach Bundesland etwas darüber oder darunter), Tendenz fallend, dazu nun weiß Gott keine Überlastung der Intensivstationen und des Gesundheitswesens, aber weiterhin Gängelungen durch die Politik, dass es einen graust und von denen nicht absehbar ist, wann sie enden. Es reicht allmählich.