moric schrieb:Das mit dem Kindergeld verstehe ich eh nicht. Ist der Junge nicht schon 18 Jahre alt? Dann nämlich bekommen die Eltern das Kindergeld nicht mehr ausgezahlt. Zudem muss man angeben, in welchem Haushalt der Junge lebt und das ist ja schon mal nicht bei den Eltern.
Das stimmt so nicht ganz. So lange das kindergeldberechtigte Kind bei den Eltern lebt, steht den Eltern auch das Kindergeld zu. Sobald das Kind auszieht, steht es dem Kind selbst zu.
In der Regel muss bei einem volljährigen Kind auch regelmäßig bei der Familienkasse bzw. dem Dienstherren (falls öD) nachgewiesen werden, dass der Anspruch weiter besteht.
Ich vermute, der junge Mann ist bei den Eltern gemeldet, von daher fällt es nicht auf.
Fakt ist, er lebt nicht bei ihnen, also entfällt auch der Anspruch für die Eltern und geht auf das Kind über. Sie beziehen es also unrechtmäßig.
Und die Begründung dafür ist wohl auch sehr dünn. Sie zahlen den Sproß also für 150€ jeden Monat Klamotten und Ticket? Wie ist das? Er geht dann jeden Monat hin und sagt "Mutti, ich brauche Socken, Schlüppi und Schuhe" und Mutti gibt es ihm dann bar. Genauso mit dem Ticket. Also, ich zahle für ein ABC-Ticket Berlin ohne Ermäßigung monatlich knapp 90€ im Abo, dafür fahre ich alles was S-Bahn Bereich ist, inkl. Teile Brandenburgs (C). Er hat vermutlich eine Auszubildenden Ermäßigung und wohnt ja scheinbar nicht allzu weit entfernt von seiner Arbeitsstelle.
Das passt doch hinten und vorne nicht. Ich vermute (und das ist nur und ausschließlich meine Meinung), die Eltern des Jungen brauchen das Kindergeld zumindest in Teilen um selbst zurecht zu kommen. Letztlich auf Kosten der TE.
Denn mit 19 Jahren sollte man in der Lage sein sich Klamotten und Ticket selbst zu erwerben.
Es gibt überhaupt keinen Grund, das KiGe nicht dem Jungen auszuzahlen.
EinElch schrieb:Das Kindergeld setzen die Eltern laut Aussage der TE für ihren Sohn ein, durch Kleidung und Tickets
Wie gesagt, dann hat der junge Mann ziemlich hohe Bekleidungs- und Ticketkosten.
Außerdem stellt sich die Frage, warum das über die Eltern geschehen muss und der Junge es nicht selbst verwalten darf.
Fakt ist, das Kindergeld steht ihnen seit dem Auszug nicht mehr zu, sondern ihm.