@DieGarnele Die TE ist gut beraten, so sie denn das Gespräch über eine Erhöhung der Mietbeteiligung/Kostgeld führen will, ein paar Argumente zu haben. Ganz ohne einen Überblick der tatsächlichen Mehrkosten wird das nicht funktionieren.
Ich bin ja kein Jurist.
Kostgeld ist, zumindest unter Anverwandten, von der Einkommenssteuer befreit.
Der Freund zählt nicht dazu. Wie es bei ihm gehandhabt würde entzieht sich meiner Kenntnis.
Nun ist der Freund ja zu allem Überfluss auch noch dort gemeldet. Er bezieht also sämtliche Post, auch die der Ämter, unter der Adresse der TE. Wenn da beim Datenabgleich zwischen den Ämtern mal ein Finanzbeamter auf den Trichter kommt er könne zur Untermiete oder Miete wohnen und sich dann ein beständiger Geldfluss nachweisen lässt, dann hängt sie, meine Vermutung, bei etwas Pech am Fliegenfänger.
Da entscheidet dann die Höhe der Bezüge wahrscheinlich darüber ob es ein reines Kostgeld ist, oder ob ein Teil als Einkünfte aus v
Vermietung und Verpachtung angerechnet wird. Das wäre dann im übelsten Fall Steuerhinterziehung und die kann bis zu 10 Jahre später noch geahndet werden.
Aber das haben dann Berufenere zu entscheiden.
An Stelle der TE würde ich zumindest mal im Bekanntenkreis einen Anwalt fragen bzw. die Frage mal in einem Fachforum klären. Ich bin da Laie und nicht kompetent.
DieGarnele schrieb:Letztlich ist das hier eine Diskussion wie die meisten anderen auch - jeder bringt seine Meinung ein, man diskutiert drüber aber ans Ziel kommt man nicht.
Natürlich haben wir alle lediglich unsere Meinungen und jeder sieht es halt mit anderen Augen.
Du hast schon Recht, die Informationen der TE sind recht dünn, daher haben wir wahrscheinlich, zumindest in grossen Teilen,an der wahren Situation vorbeigeschrieben.
:)