Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte
05.03.2021 um 09:42Peter0167 schrieb:Eine Einsatzfahrt ohne Einsatzhorn ist also zulässig, erfordert aber vom Fahrer eine noch höhere Aufmerksamkeit, weil die übrigen Verkehrsteilnehmer das rein optische Signal wesentlich schlechter wahrnehmen können. Sie sind außerdem nicht verpflichtet, freie Bahn zu schaffenSpätestens dann (aus der Erinnerung heraus) sind Fahrradfahrer verpflichtet Platz zu machen, wenn sie ein Hindernis im Straßenverkehr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen bzw. der laufende Verkehr dadurch beeinträchtigt wird.
Weder Radfahrer dürfen dann ein Überholen absichtlich behindern, verhindern, noch dürfen Autofahrer den Radfahrer in ungeeigneter Weise dazu drängen Platz zu machen. Beides würde nämlich wieder in Richtung Nötigung gehen.
Fahren Radfahrer sogar schon vorab falsch, also entgegen an der für sie vorgeschriebenen Stelle, dann umso mehr. War hier aber wohl nicht der Fall. Zumindest las ich darüber nichts.