Masern-Impfpflicht und Nachweis über nicht vorhandene TB sind mit der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht nicht vergleichbar.
Bei der Corona-Impfung war bekannt, dass sie keine sterile Immunität verleiht. Sie schützt nennenswert weder vor Ansteckung des Geimpften noch davor, dass der erkrankte Geimpfte andere ansteckt. Das, was man hoffte und was sich bestätigte, war, dass eine Corona-Infektion mit Impfung milder verläuft als eine ohne, wobei diese Wirkung der Impfung als zeitlich ziemlich begrenz eingeschätzt und daher zu Boostern geraten wurde.
Die aktive Impfung gegen Masern führt hingegen zu einer humoralen und zellulären Immunantwort, die der Immunantwort nach einer natürlichen Infektion mit Masern (in etwa) entspricht. Die Impfung bietet damit einen langanhaltenden und sicheren Schutz gegen eine Masernerkrankung.
Zahlreiche, weltweit durchgeführte Studien zeigen, dass bereits nach einmaliger Impfung gegen Masern 92% der Geimpften vor einer Masernerkrankung geschützt sind. Die Wirksamkeit einer einmaligen Impfung zur Verhinderung von sekundären Erkrankungsfällen unter Haushaltskontakten beträgt ebenfalls 92%. Die Wirksamkeit der zweifachen Impfung gegen Masern liegt in Deutschland bei 98% bis 99%. Die WHO schätzt die Qualität der Evidenz zur Impfwirksamkeit als hoch ein.
Nach einer zweifachen Impfung gegen Masern wird grundsätzlich eine lebenslange Immunität angenommen. Auch ein langsames Absinken der IgG-Titer bei Geimpften über die Zeit bedeutet nach dem jetzigen Stand der Wissenschaft kein Nachlassen des Impfschutzes.
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/MMR/Masernimpfung/FAQ-Liste_Masernimpfung.htmlFestzuhalten bleibt danach, dass nach einet Masern-Impfung keine ständigen Booster erforderlich sind. Es gibt nach max. 2 Masern-Impfungen lebenslange Immunität. So viel Eigenschutz kann man bei der Corona-Impfung in vergleichbarem Maß bisher objektiv nicht feststellen.
Die Einstellungs-Untersuchung darauf, ob jemand aktuell TB hat, ist vergleichbar mit einem Corona-PCR-Test. Es ist eine Momentaufnahme, nicht mehr und nicht weniger. Da bekanntlich eine Corona-Impfpflicht eine spätere Corona-Infektion nicht verhindert, bringt ein Einstellungs-PCR-Test auf Corona zum Zwecke des Fremdschutzes relativ wenig.
Im Hinblick auf die inzwischen unterschätzte Gefahr von TB und die inzwischen ebenso fehlende Impfmöglichkeit gegen TB zumindest bei besonders Schutzbedürftigen zum Eigenschutz, dazu
https://www.lungeninformationsdienst.de/krankheiten/tuberkulose/therapienmacht also eine Einstellungs-Untersuchung auf TB Sinn. Ich hätte Verständnis für einen Arbeitgeber aus dem Gesundheitswesen, wenn er darauf bestünde.
Aber gesetzliche einrichtungsbezogene Corona-ImpfPFLICHT? Bei den genannten, im Vergleich zur gesetzlichen Masern-Impfung ziemlich bescheideneren Wirkungen der Corona-Impfung? Es hat Gründe, warum die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht nicht über den 31.12 202 hinaus verlängert wurde.