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Coronavirus (Sars-CoV-2)

60.102 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: China, Virus, Krank ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Coronavirus (Sars-CoV-2)

Coronavirus (Sars-CoV-2)

29.01.2022 um 09:23
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Haben die nicht ausschließlich mit Biontech geimpft? Ich weiß es nicht mehr.
Soweit ich mich erinnere, ja. Sie kauften große Mengen, der Preis spielte keine Rolle.
Bei der Sitzung hieß es, es seien bislang 2,6 Milliarden Schekel (umgerechnet 660 Millionen Euro) in den Kauf von Impfstoff verschiedener Hersteller investiert worden. In Israel wurde allerdings bisher fast ausschließlich das Biontech/Pfizer-Präparat eingesetzt. Umgerechnet auf 15 Millionen käme man auf einen Preis von 44 Euro pro Dosis. Dies wäre deutlich höher als die von den europäischen Ländern gezahlten Preise.
Quelle: https://www.juedische-allgemeine.de/israel/israel-gibt-erstmals-kosten-fur-corona-impfstoff-bekannt/
Zitat von V8TurboV8Turbo schrieb:Vielleicht sollte man jetzt einfach mal die Füße stillhalten, aus dem Panikmodus kommen und auf den angepassten Impfstoff warten. Und DANN zur vierten Runde aufrufen.
Genau!
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Ich persönlich werde, Stand jetzt, zunächst abwarten bis mein "Verfallsdatum" der dritten Impfung abläuft.
Ich warte da auch erst mal ab. Blinder Aktionismus oder nach dem Motto "viel hilft viel" vorzugehen war eigentlich noch nie ratsam.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

29.01.2022 um 09:31
Zitat von nairobinairobi schrieb:Blinder Aktionismus oder nach dem Motto "viel hilft viel" vorzugehen war eigentlich noch nie ratsam.
Eben. Und so kommt es mir in Israel gerade vor. Das Maximum rausholen, auch wenn es nur ein minimaler Vorteil ist. Nee, der Typ bin ich nicht, ich fahre ja auch nicht in die nächste Stadt, weil die Butter dort 10 Cent billiger ist :D

Bis Sommer hab ich jetzt Zeit und die werde ich auch nutzen, in der Hoffnung, dass es bis dahin einen angepassten Impfstoff gibt.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

29.01.2022 um 10:12
@Frau.N.Zimmer
Mich würde mal interessieren was in der Impfpflicht ab 16.3 für das Gesundheitswesen verankert ist. Also was umfasst sie? 2x Impfung plus booster? Oder steht im Gesetz gleich eine Verpflichtung für alle noch evtl kommenden Impfungen.
Was passiert wenn die allgemeine Impfpflicht zb ab 18J beschlossen wird? Noch weiß ja keiner für was oder zu wie vielen Impfungen verpflichtet werden soll. Es heißt zwar nur für drei, aber das könnte sich bis zum Tag X ja noch ändern ( wer weiß schon, was die Wissenschaftler in ein paar Monaten empfehlen?)
Daher meine Frage, für wie lange wurde das Gesetz für das Gesundheitswesen erlassen? Wird es hinfällig, wenn evtl eine allg. Impfpflicht kommt?
Ich stelle mir gerade das Szenario vor, dass wir in absehbarer Zeit wieder Millionen von irgendwie dreimal Geimpften haben, die aber einen 4 Piks nehmen müssen, um wieder als vollständig geimpft zu gelten, mit allen Rechten die Geimpfte so haben.
Bei der Vorstellung wünscht man sich doch wirklich dass Mitte Februar Omikron mal den Peak überschritten hat und wir mal ein paar Schritte wie die Dänen, Spanier, Isländer oder Briten wagen.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

29.01.2022 um 12:16
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Mich würde mal interessieren was in der Impfpflicht ab 16.3 für das Gesundheitswesen verankert ist. Also was umfasst sie? 2x Impfung plus booster? Oder steht im Gesetz gleich eine Verpflichtung für alle noch evtl kommenden Impfungen.
Meiner Auffassung nach steht da eine Verpflichtung für alle eventuell nachkommenden Impfungen/Auffrischungen die nötig werden könnten um den Status eines vollständigen Impfschutzes zu erhalten.
2) Personen, die in den in Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind, haben der Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Unternehmens bis zum Ablauf des 15. März 2022 folgenden Nachweis vorzulegen:
1.
einen Impfnachweis im Sinne des § 2 Nummer 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung in der jeweils geltenden Fassung,
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__20a.html

unter einem Impfnachweis versteht man ....
§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung ist
1.
eine asymptomatische Person, eine Person, bei der aktuell kein typisches Symptom oder sonstiger Anhaltspunkt für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt; typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sind Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust,
2.
eine geimpfte Person eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist,
3.
ein Impfnachweis ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens eines vollständigen Impfschutzes gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form, wenn die zugrunde liegenden Schutzimpfungen den vom Paul-Ehrlich-Institut im Benehmen mit dem Robert Koch-Institut im Internet unter der Adresse www.pei.de/impfstoffe/covid-19 unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft veröffentlichten Vorgaben hinsichtlich folgender Kriterien entsprechen:
a)
verwendete Impfstoffe,
b)
für einen vollständigen Impfschutz erforderliche Anzahl an Einzelimpfungen,
c)
für einen weiterhin vollständigen Impfschutz erforderliche Auffrischimpfungen,
d)
Intervallzeiten,
aa)
die nach einer Impfung für einen vollständigen Impfschutz abgewartet werden müssen und
bb)
die höchstens zwischen Einzelimpfungen oder Auffrischimpfungen liegen dürfen,
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/schausnahmv/BJNR612800021.html


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

29.01.2022 um 12:32
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Daher meine Frage, für wie lange wurde das Gesetz für das Gesundheitswesen erlassen?
hier findet sich folgendes dazu ...
Befristung des Gesetzes
In Artikel 23 Abs. 4 wird geregelt, dass Artikel 2 dieses Gesetzes zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt, was zur Folge hat, dass der neu eingefügte § 20a (und auch § 20b) IfSG mit Ablauf des 31. Dezember 2022 aufgehoben werden. Denn Ziel der Regelung des § 20a IfSG ist es, die Impfquote in den betroffenen Einrichtungen und Unternehmen kurzfristig zu erhöhen.

Die Vorlagepflicht für Immunisierungsnachweise der Beschäftigten gegenüber den Einrichtungen beziehungsweise dem Gesundheitsamt ist daher auf den 31. Dezember 2022 befristet. Die für diesen Zweck verarbeiteten Daten müssen spätestens dann, gegebenenfalls nach Art. 17 DSGVO auch früher, gelöscht werden.
Quelle: https://www.der-paritaetische.de/themen/gesundheit-teilhabe-und-pflege/impflicht-in-gesundheits-und-pflegeeinrichtungen-sowie-bei-anbietern-von-leistungen-fuer-menschen-mit-beeintraechtigungen/befristung-des-gesetzes-verfassungsbeschwerde-abschliessender-hinweis/

hier auch als PDF

https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Gesetz_zur_Staerkung_der_Impfpraevention_Bundesgesetzblatt.pdf


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

29.01.2022 um 12:45
@AVIOLI
Der Kernsatz ist hier sicher:“ in der jeweiligen Fassung“? Es wurde also bereits flexibel ausgelegt im Sinne „ auf alles was da noch kommen könnte“? Im Fall der Mitarbeiter des Gesundheitswesens soll das bis Ende Dezember gelten? (Danke für deine Mühe der Recherche)
So in etwa könnte man sich dann auch eine zukünftige allgemeine Impfflicht vorstellen.
Es wundert mich eben nur, dass man per Gesetz Menschen verpflichten kann, sich für eine Zeitspanne X zu verpflichten eine Menge X an Impfungen zu empfangen. Nochzumal das ja keine für immer Gesetze sein sollen. Zwei Jahre habe ich irgendwo gelesen für einen Entwurf zur allgemeinen Impfflicht.
In den evtl auf zwei Jahre begrenzt geltendem Gesetz müssten dann alle vom Gesetz Betroffenen alles nehmen was nach Piks 3 noch so kommt? Und bei dem Tempo derzeit zwischen erstem booster und Ideen für den zweiten booster usw plus angepasste neue impfstoffe, Da könnte theoretisch innnerhalb von zwei Jahren noch eine Menge Ärmel hoch auf uns zukommen, um immer als geimpft zu gelten.
Hello again zum wievielten mal?


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

29.01.2022 um 13:00
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Im Fall der Mitarbeiter des Gesundheitswesens soll das bis Ende Dezember gelten?
Da bin ich mir wirklich nicht sicher , das ist mir alles zu verworren mit den Änderungen im Infektionsschutzgesetz
das war nur das was ich auf die Schnelle dazu fand.

Ps. in der verlinkten PDF sind alle aktuellen Änderungen im Infektionsschutzgesetz erfasst - leider aber nicht die vorherige Fassung - daher alles sehr verworren und schwer auseinander zu klamüsern.



Beim Impfstatus hingegen liest sich das für mich recht eindeutig.
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:So in etwa könnte man sich dann auch eine zukünftige allgemeine Impfflicht vorstellen.
Davon gehe ich auch aus .


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

29.01.2022 um 13:08
@AVIOLI
Theoretisch könnte also der dreifach Geimpfte von heute oder morgen ganz schnell zum Ungeimpften von übermorgen werden?
Gesetzt den Fall so eine allg. Pflicht kommt, und es zeigt sich im Laufe des Jahres der zweite booster wird zwingend, was dann? Werden dann dreifach Geimpfte, unter der Anwendung mittels Bußgeld auch zum nächsten Piks verdonnert?
Das sind so die Fragen, die sich einem momentan stellen. Wer sich sagt, für mich ist 3x definitiv genug der mutiert dann automatisch zur nächsten Generation der Ungeimpften?


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

29.01.2022 um 13:09
@AVIOLI

Danke! :)

@calligraphie

Ich verstehe das mit der zeitlichen Begrenzung eh nicht, die haben wir bei den anderen Impfungen ja auch nicht. Das Virus wird sich auch nicht an Kalender halten.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

29.01.2022 um 13:10
Ps. ich glaube die Fristen hängen damit zusammen ob gerade eine " epidemischre Notlage von Nationaler Tragweite " herrscht oder nicht . Bin mir da aber wie gesagt nicht sicher.

Beispiel
§ 5 wird wie folgt geändert:
a) Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:
„Das Bundesministerium für Gesundheit wird
abweichend von Satz 1 ermächtigt, eine Rechtsverordnung nach Satz 1 Nummer 7 Buchstabe b
bis f auch nach Aufhebung der Feststellung der
epidemischen Lage von nationaler Tragweite
durch den Deutschen Bundestag nach Absatz 1
Satz 2 zu erlassen, soweit Regelungen nach
Satz 1 Nummer 7 Buchstabe b bis f im Rahmen der Bewältigung der Coronavirus-SARSCoV-2-Pandemie oder ihrer Folgen erforderlich
sind.“
b) Dem Absatz 4 werden die folgenden Sätze angefügt:
„Eine auf Grund des Absatzes 2 Satz 3 erlassene Rechtsverordnung tritt spätestens mit
Ablauf des 31. März 2022 außer Kraft. Der
Deutsche Bundestag kann durch im Bundesgesetzblatt bekannt zu machenden Beschluss
einmalig die Frist nach Satz 8 um sechs Monate
verlängern.“
Quelle: https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Gesetz_zur_Staerkung_der_Impfpraevention_Bundesgesetzblatt.pdf


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

29.01.2022 um 13:23
Zitat von nairobinairobi schrieb:Seit Beginn des Jahres können sich in Israel auch Über-60-Jährige und medizinisches Personal zum vierten Mal gegen COVID-19 impfen lassen. Doch erste Studienergebnisse aus Israel zu einer vierten Dosis stimmten vergangene Woche wenig hoffnungsvoll, damit gegen die Omikron-Variante animpfen zu können. Zwei Wochen nach einer vierten Dosis des Präparats von Biontech/Pfizer sei zwar ein „schöner Anstieg“ der Antikörper zu beobachten. Deren Zahl liege sogar etwas über dem Wert nach der dritten Impfung. „Aber für Omikron ist dieser schöne Wert nicht genug“, sagte Professor Gili Regev vom Schiba-Krankenhaus bei Tel Aviv.
Ich bin vorerkrankt und seit drei Monaten geboostert. Überlege nun auch, ob eine vierte Impfung bald Sinn machen könnte. Andererseits findet man auch solche Aussagen:
Bislang hat die Ständige Impfkommission (Stiko) keine Empfehlung für eine vierten Impfung ausgesprochen, da noch zu wenige Daten vorliegen. Es gibt aber erste Erfahrungen aus dem Ausland. Israel verabreichte als erstes Land eine vierte Impfdosis. Alle Erwachsene über 60 und medizinisches Personal sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen bekamen eine vierte Impfung. Nach der Veröffentlichung der vorläufigen Ergebnisse zeigen sich viele Expertinnen und Experten begrenzt optimistisch. Sie beobachteten, dass die Antikörperspiegel nach der vierten Dosis um etwa das Fünffache anstiegen, in den folgenden Wochen aber auch wieder abfielen.
Quelle:
https://www.ndr.de/ratgeber/gesundheit/Vierte-Corona-Impfung-Fuer-wen-ist-der-Doppel-Booster-sinnvoll,impfung986.html

Schwierig. Mein Hausarzt will erstmal abwarten, ob die STIKO sich demnächst dazu äußert. Dass der Antikörper-Spiegel auch nach der vierten Impfung bald wieder abfällt, bedeutet dann ggf. kurz danach die fünfte Impfung usw.usf.? Oder doch lieber warten, bis die an Omikron angepasste Biontech-Variante zur Verfügung steht?


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

29.01.2022 um 13:29
@Frau.N.Zimmer
Es ist schon ein Unterschied ob ich mir mal was gegen ordinäre Grippe 1x im Jahr auf Empfehlung genehmige oder das übliche wenn ich in die Tropen Reise. Oder die Tollwut alle wieviel Jahre ?
Aber es wird doch bereits jetzt überall von Endemie Exit Strategie gesprochen. Einhergehend mit neuer Bewertung zum Virus. Also da fielen schon Worte wie „
Bewertung wie übliche Influenza zukünftig“.
Und so eine, von einer bedrohlicher Variante zu ordinärer Influenza eingeschätzten Bedrohung, sollte man doch nicht mit einem Gesetz begegnen müssen oder?
Da reichen doch in zeitnaher Zukunft auch Empfehlungen analog zu den Empfehlungen bei anderen Impfungen.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

29.01.2022 um 13:37
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Es ist schon ein Unterschied ob ich mir mal was gegen ordinäre Grippe 1x im Jahr auf Empfehlung genehmige oder das übliche wenn ich in die Tropen Reise. Oder die Tollwut alle wieviel Jahre ?
Du lässt dich gegen Tollwut impfen? O.Ö

Ja, wenn es denn so weit ist, wird man es auch nicht mehr zur Pflicht machen. Nur, wer weiß wann das sein wird und wie sich das Virus verhält? So meinte ich das.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

29.01.2022 um 13:54
@Frau.N.Zimmer
Tollwutimpfung wird empfohlen für Reisende in Länder, wo noch so einiges kreucht und fleucht was Überträger sein könnte.
Aber jetzt wo ich so drüber nachdenke, gegen manche tolle Wut würde ich mir direkt eine Impfung wünschen.
Du meinst das Virus bringt nochmal eine böse fiese Schwester hervor? Aber für diese imaginäre Schwester sollen wir quasi gerüstet sein? Jederzeit durch eine Impfung die dann aber erst auf die Mutante Verwandte zugeschnitten werden muss.
Wenn man so rangeht, bedeutet das, wir werden für immer einem Virus hinterher hecheln um ihn einzufangen.
Sollte der Ansatz nicht sein, mal vorsorglich einen Stoff zu kreieren, der auch schon die Gefahren von zukünftigen Varianten eindämmt?


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

29.01.2022 um 14:00
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Theoretisch könnte also der dreifach Geimpfte von heute oder morgen ganz schnell zum Ungeimpften von übermorgen werden?
Gesetzt den Fall so eine allg. Pflicht kommt, und es zeigt sich im Laufe des Jahres der zweite booster wird zwingend, was dann? Werden dann dreifach Geimpfte, unter der Anwendung mittels Bußgeld auch zum nächsten Piks verdonnert?
Natürlich , in aller Konsequenz müsste man das dann wohl genauso handhaben allerdings gibt es da sicher auch Fristen in denen man das nachholen kann.


Im neuen Gesetz zu Impfpflicht für das Gesundheitswesen ist z.B. eine 4 Wöchige Frist vorgesehen in der man den Impfstatus erneuern/nachweisen muss .

Sehr realistisch in der Umsetzung erscheint mir diese Frist aber nicht.
(4) Soweit ein Nachweis nach Absatz 2 Satz 1
ab dem 16. März 2022 seine Gültigkeit auf Grund
Zeitablaufs verliert, haben Personen, die in den in
Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtungen oder
Unternehmen tätig sind, der Leitung der jeweiligen
Einrichtung oder des jeweiligen Unternehmens einen neuen Nachweis nach Absatz 2 Satz 1 innerhalb eines Monats nach Ablauf der Gültigkeit des
bisherigen Nachweises vorzulegen. Wenn der neue
Nachweis nach Satz 1 nicht innerhalb dieses Monats vorgelegt wird oder wenn Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten
Nachweises bestehen, hat die Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Unternehmens
unverzüglich das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk sich die jeweilige Einrichtung oder das jeweilige Unternehmen befindet, darüber zu benachrichtigen und dem Gesundheitsamt personenbezogene Daten zu übermitteln
Quelle: https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Gesetz_zur_Staerkung_der_Impfpraevention_Bundesgesetzblatt.pdf


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

29.01.2022 um 14:18
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Du meinst das Virus bringt nochmal eine böse fiese Schwester hervor? Aber für diese imaginäre Schwester sollen wir quasi gerüstet sein? Jederzeit durch eine Impfung die dann aber erst auf die Mutante Verwandte zugeschnitten werden muss.
Wenn man so rangeht, bedeutet das, wir werden für immer einem Virus hinterher hecheln um ihn einzufangen.
Nein, ich meine, man weiß es doch heute nicht und finde deswegen die zeitliche Begrenzung etwas seltsam.

Jetzt lass mal auf 2 Jahre begrenzen und nach 2 Jahren tritt eine gefährlichere Variante auf? Dann gehts doch in unserem komischen Völkchen wieder los mit : " Aber, die haben uns versprochen, nach 2 Jahren ist Schluß" So wie es jetzt mit dem Booster ist :)
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Sollte der Ansatz nicht sein, mal vorsorglich einen Stoff zu kreieren, der auch schon die Gefahren von zukünftigen Varianten eindämmt?
Na wenn das geht, werden sie es wohl machen. Aber bei Influenza ist es ja auch nicht der gleiche Impfstoff wie im Vorjahr, der muss doch auch angepasst werden.
Zitat von AVIOLIAVIOLI schrieb:(4) Soweit ein Nachweis nach Absatz 2 Satz 1
ab dem 16. März 2022 seine Gültigkeit auf Grund
Zeitablaufs verliert, haben Personen, die in den in
Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtungen oder
Unternehmen tätig sind, der Leitung der jeweiligen
Einrichtung oder des jeweiligen Unternehmens einen neuen Nachweis nach Absatz 2 Satz 1 innerhalb eines Monats nach Ablauf der Gültigkeit des
bisherigen Nachweises vorzulegen.
Das haben wir bei den jetzigen Pflichtimpfungen aber auch schon und das wird von den Betriebsärzten auch kontrolliert.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

29.01.2022 um 14:23
@AVIOLI
Das kann ja was werden mit unseren sowieso schon überlasteten Gesundheitsämtern. Meldung vom Arbeitgeber und dann warten ob ein Betretungsverbot erlassen wird. Und bis zur Antwort vom Gesundheitsamt gilt was? Und so ein Datentransfer hat wie zu erfolgen? Per Fax? Da werden die AG im Gesundheitswesen bzw deren Personalbüros ja einiges zu tun bekommen. Bei denen, die noch nicht geimpft sind und ergo bei null anfangen, brauchen die Arbeitgeber ja irgendwie eine Art Wiedervorlage Kalender, um da keine Fristen zu verpassen.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

29.01.2022 um 14:25
@Frau.N.Zimmer
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Das haben wir bei den jetzigen Pflichtimpfungen aber auch schon und das wird von den Betriebsärzten auch kontrolliert.
das mag sein - allerdings ist da wohl noch keine Impfung dabei gewesen die womöglich alle paar Wochen wiederholt werden müsste und die parallel noch vom Rest der Bevölkerung in Anspruch genommen werden will oder muss je nachdem ob eine Allgemeine Impfpflicht kommt oder nicht. Sind da 4 Wochen angemessen ? Stichwort - ausreichend Impfstoff - genug Impfpersonal ect. .... Da wird man wohl doch noch die Tierärzte zum Impfen heranziehen müssen.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

29.01.2022 um 14:31
Zitat von AVIOLIAVIOLI schrieb:Stichwort - ausreichend Impfstoff
Vor allem von jedem hier zugelassenen Impfstoff. Bzw. von jedem Impfstoff der in D auch verimpft wird. Wirst keine Impfpflicht einführen können wo es dann heißt, „Sie wollen BioNTech? Pech, sie kriegen J&J, ob sie wollen oder nicht.“

Bin mir aber ohnehin sicher, auch wenn ich mich wiederhole, dass es keine Impfpflicht geben wird. Zumindest keine, welche vor Gerichten Bestand haben wird. Aber let‘s see.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

29.01.2022 um 14:43
Zitat von breakupbreakup schrieb:Nicht falsch verstehen, ich bin 3-fach geimpft und warte auf die 4. - bin also absoluter Impfbefürworter.
Mir kann es sogar nicht schnell genug gehen....
Ich bin seit Dezember dreimal geimpft und bleibe fürs erste dabei.
Zitat von V8TurboV8Turbo schrieb:So. Vielleicht sollte man jetzt einfach mal die Füße stillhalten, aus dem Panikmodus kommen und auf den angepassten Impfstoff warten. Und DANN zur vierten Runde aufrufen.
Richtig.
Viele Experten hatten sich bis dato eher skeptisch gegenüber einer erneuten Impfung gezeigt – auch in Israel. So erklärte etwa die Leiterin der ersten Studie zur Wirksamkeit der vierten Dosis, dass die Viertimpfung zwar zu einem "schönen Anstieg" der Antikörper führe. Sie schütze aber nicht ausreichend vor einer Infektion mit der inzwischen auch in Israel dominierenden Omikron-Variante, so Gili Regev vom Schiba-Krankenhaus bei Tel Aviv vor rund einer Woche
https://www.focus.de/gesundheit/coronavirus/stiko-hat-sich-bisher-nicht-geaeussert-israels-corona-experten-empfehlen-vierte-impfung-fuer-alle-dabei-ist-ihr-effekt-umstritten_id_43638411.html


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