Unser höchstes deutsches Gericht hat gesprochen. Es verpflichtet den Gesetzgeber dazu, sicherzustellen, dass Behinderte im Falle einer pandemiebedingten Triage keine Schlechterstellung erfahren.
Im Klartext heißt das, dass es bei einer Triageentscheidung in einer Pandemie für Ärzte nur eine Rolle spielen soll, ob der betreffende Patient die akute Corona- oder andere Infektion überlebt. Ob er DANACH aufgrund seiner bereits vorhandenen Behinderung sowieso eine kürzere Lebenserwartung hätte, soll bei der Triageentscheidung keine Rolle spielen.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/12/rs20211216_1bvr154120.htmlDiese Rechtsprechung kann man vermutlich auf andere Kriterien wie etwa Alter oder Vorerkrankungen, die keine Behinderungen im eigentlichen Sinne sind, übertragen. Wenn also gleichzeitig ein 30jähriger und ein 90jähriger Covid-Patient um das einzige freie ECMO-Bett kämpfen, darf der Arzt nur (noch) die Überlegung anstellen, wer von beiden unter medizinischen Aspekten die ECMO- und weitere Coronabehandlung wahrscheinlicher überlebt. Gedanken wie die, dass der 30jährige „noch sein ganzes Leben vor sich hat“, während der 90jährige ohnehin nicht mehr viel Zeit hat, oder Fragen nach der Lebensqualität nach überstandener Infektion, also etwas, was Ärzte bewusst oder unbewusst in ihre Entscheidung einfließen lassen könnten, wären damit obsolet.
Wie die gesetzlichen Regelungen, zu denen das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber im pandemiebedingten Behindertenschutz verpflichtet hat, im einzelnen im Wortlaut aussehen sollen, bleibt dem Gesetzgeber überlassen.
Hm, ich könnte mir vorstellen, dass es mit den glasklare Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für Ärzte künftig leichter werden könnte, pandemiebedingte Triageentscheidungen zu treffen.