Die maximal immer nur auf 3 Monate epidemische Lage läuft am 25. November aus. Damit entfällt für die Regierungen der Bundesländer die bisherige Möglichkeit, einfach nach Absprache bei sich im Land per Rechtsverordnung - das heißt ohne jegliche Beteiligung der jeweiligen Landesparlamente - Corona-Maßnahmen durchzusetzen.
Ohne epidemische Lage von nationaler Tragweite müssten die Länder nach jetziger Rechtslage nun, wenn sie bei sich Corona-Maßnahmen durchsetzen wollten, ihre Landesparlamente beteiligen.
Das ist natürlich all den Ministerpräsidenten ein Dorn im Auge, die schwierige Koalitionspartner haben. Ein Söder etwa will sich im bayrischen Landtag gewiss nicht mit den Freien Wählern und einem Aiwanger wegen 2G und 3G etc. herumstreiten. Deswegen haben die Länder also den neuen Bundestag bekniet, es für sie leichter zu machen.
Anscheinend haben die Länder es nun geschafft. Der neue Bundestag hat wohl vor, eine bis Ende März 2022 befristete Regelung im Infektionsschutzgesetz zu schaffen, wonach die Landesregierungen - wieder im Alleingang und ganz ohne Beteiligung ihrer Landesparlamente - sich untereinander absprechen und einfach per Verordnung gewisse gleichlautende Corona-Maßnahmen erlassen können. Hammer-Maßnahmen wie Ausgangssperren und Lockdowns gehören wohl nicht dazu.
In der Sache handelt es sich quasi um eine epidemische Lage von nationaler Tragweite „light“. Der einzige Unterschied scheint zu sein, dass die Kompetenz der Länder, was Art und Umfang der Maßnahmen betrifft, ein wenig begrenzter als vorher ist. Ansonsten bleibt alles wie gehabt. Nur dass es diesmal nicht mehr auf max. 3 Monate befristet ist, sondern schon auf vier Monate ausgedehnt wird.
Aha, Beim nächsten Mal werden es dann, fünf, sechs und mehr Monate sein…..Da kommt man als Beobachter schon ins Grübeln, ob die komplette Ausschaltung der Parlamente bei Beschlussfassung über fortdauernde Grundrechtseinschränkungen noch verfassungsgemäß ist.
Nach Informationen des Redaktionsnetzwerks Deutschland sehen Eckpunkte eine bis Ende März 2022 laufende Übergangsregelung vor. Demnach soll dafür der Paragraph 28a des Infektionsschutzgesetzes geändert werden. Wie die Nachrichtenagentur AFP unter Berufung auf das Eckpunktepapier berichtet, sollen den Ländern unter anderem folgende Maßnahmen ermöglicht werden: die Fortführung der Maskenpflicht, Zugangsbeschränkungen zu öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen mit 2G- oder 3G-Regel, Abstandsgebote "vornehmlich" in öffentlichen Innenräumen, die Verarbeitung von Kontaktdaten von Kunden und Gästen sowie Auflagen für den Betrieb von Bildungseinrichtungen wie etwa Schulen.
Quelle:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/epidemische-lage-regeln-corona-101.html