Spekulatius666 schrieb:Mit besagtem Zettel meinst du den vom AG. Gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Kontaktpersonen müssen sich in der Regel selbst um ihre "Zettel" bemühen, um die entsprechende prio vorzuweisen. Das muss auch nicht automatisch 3 sein.
Es ist mir zwar schleierhaft, warum du meinen Beitrag zitierst um ihn dann mit leicht anderen Worten nachzuerzählen, aber bitte, wird ja davon nicht falsch
:D Und ja, selbstverständlich muss man sich selbst darum bemühen, gottseidank gibt es keine staatliche Datenbank wessen "Kontaktperson" du bist. Bei Krankheiten ist das wieder unterschiedlich, gerüchteweise sollen auch Leute von ihren Ärzten und/oder Krankenkassen aktiv angeschrieben werden, ich kenne aber keinen Fall davon persönlich.
Aniara schrieb:Die genaue Berechtigung wird ja im Impfzentrum geprüft und muss dort vorgelegt werden. Spätestens dort ist dann Schluß mit erschleichung.
Bullshit. Auch, weil es keine formal prüfbare "Kontaktpersonenberechtigung" gibt. Das läuft im Wesentlichen auf Treu- und Glaubensbasis ab, verschiedene Impfzentren sind auch nicht vernetzt und könnten auch gar nicht nachprüfen, wie viele Personen sich als Kontaktperson von Erna Kasallek eingetragen haben.