MrsK schrieb:In Bayern dürfen die Schuhläden öffnen.
Geklagt hat ein Besitzer eines Schuhladens und hat Recht bekommen.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verkündete am Mittwoch: Bayerns Schuhläden dürfen wieder öffnen. Schon ab Donnerstag sollen Kunden wieder zum Schuh-Shopping in die Geschäfte kommen dürfen.
Die Begründung finde ich auch sehr interessant:
Das Gericht begründet die Entscheidung mit der Unverzichtbarkeit von Schuhläden für die "tägliche Versorgung". Gerade für Kinder und Jugendliche seien passende Schuhe essenziell für die Fußgesundheit.
Die Begründung ist nachvollziehbar. Allerdings nur unter der Annahme, dass eine nennenswerte Mehrheit nur 1 Paar Schuhwerk besitzt (grins) und die Schließung die tägliche Versorgung mit passendem Schuhwerk gefährden könnte.
Allerdings finde ich, dass diese Begründung dann auch auf Klamotten, die zur alltäglichen Versorgung sich angemessen kleiden und bedecken zu können geeignet sind, anwendbar ist. Allerdings ebenso nur unter der Annahme, dass eine nennenswerte Anzahl kaum etwas auf Reserve im Kleiderschrank zu Hause hätte (grins).
Hier sehe ich also persönlich eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung und somit einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Also entweder dürfen auch Geschäfte, die alltägliche Kleidungsstücke verkaufen, öffnen, - oder keiner von beiden. Weder Schuh- noch Bekleidungsgeschäfte.
Nur meine persönliche Meinung als Laie.
Ps.
Grundsätzlich ist alltägliche Kleidung genauso wichtig wie Schuhwerk.