@Abahatschi Demokratien hassen diesen Trick aber auch, wenn er dazu führt, dass die Gesellschaft Schaden nimmt. Es ist ja nciht der Staat der freieste, in dem die Regierung am wenigsten Handlungsfähig ist.
Abahatschi schrieb:Was sind dann "Zahlen", was ist eine Infektionslage?
Die Infektionslage Momentan ist, dass zwar der klassische Virus halbwegs unter Kontrolle ist, aber die wohl gefährlichere Mutation auf dem Vormarsch so, dass sie im März durchschlagen kann. Alles, was wir jetzt tun, um das herauszuzögern, wird extrem hilfreich dabei sein, unsere Krankenhäuser nicht im April und Mai überlaufen zu lassen.
In dieser Situation argumentiert das Gericht damit, dass auf grund der Infektionszahlen eine Ausgangssperre nicht gerechtfertigt ist.
Warum wurde die nächtliche Ausgangssperre in Bade-Württemberg vom Gericht aufgehoben? Der 1. Senat argumentiert, die Landesregelung habe zuletzt die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt. Nach dem Infektionsschutzgesetz seien Ausgangsbeschränkungen nur möglich, wenn ihr Unterlassen zu irgendwelchen Nachteilen in der Pandemiebekämpfung führe.
Sie kämen also nur dann in Betracht, wenn der Verzicht auf Ausgangsbeschränkungen - auch unter Berücksichtigung aller anderen ergriffenen Maßnahmen - zu einer wesentlichen Verschlechterung des Infektionsgeschehens führe.
Das Gericht hat jetzt einfach mal behauptet, dass eine erhebliche Verschlechterung der Infektionslage durch die Ausgangssperre nicht zu erwarten ist. Das deckt sich aber eigentlich gar nicht mit Forderungen aus der Wissenschaft.
Es ist durchaus auch Demokratietheoretisch ein Problem, wenn in so einem Krisenfall Regelungen kurz nach Einführung einkassiert werden. Nicht, weil Gerichte nicht auch im Notfall regulieren sollen, sondern weil das natürlich das Vertrauen in das Regierungshandeln weiter untergräbt, wenn bevölkerung und regierung gar nicht sicher sein können, was von den regelungen denn bestand haben wird.