PrivateEye schrieb:In begründeten Notfällen können auch hier ganz andere Handlungsweisen in Nutzung kommen.
Richtig. Wenn es die Umstände nötig werden lassen würden, sie rechtfertigen würden, Maßnahmen auch im Einklang mit der Verhältnismäßigkeit wären, dann kann auch hier massiv in die Rechte der Bürger eingegriffen werden, um höherwertigeres (die Öffentlichkeit zb.) zu schützen bzw. um Schlimmeres (Ausbreitung) zu verhindern.
Bestehende Gesetze schützen nicht nur den Einzelnen, sondern eben auch die Öffentlichkeit. Da wird dann halt abgewogen, welche Maßnahme wann angewendet werden muss, zu rechtfertigen ist, um anderes (die Allgemeinheit zb.) zu schützen bzw. um zu verhindern.
Die Maßnahmen selbst und auch das Wie dieser Maßnahmen müssen dann wiederum natürlich auch im Einklang mit unseren Gesetzen stehen. Müssen im Einklang mit den Menschenrechten und natürlichen mit unserem GG sein, was allerdings logisch ist.