Optimist schrieb:Ich kann es gut nachvollziehen, denn es sind doch 2 zusammengesetzte Worte.
Das sind sie beiden Fällen. Also, kein Argument dafür dass man das zusammen gesetzte Wort dann einmal mit drei Konsonanten schreiben darf und einmal nur mit zwei.
Optimist schrieb:Wenn es nur 2 Mitlaute wären, dann würde ja bei dem ersten oder 2. Wort ein Mitlaut fehlen.
Stimmt, nur hängt das eben nicht von der Menge der Mitlaute, die zusammen kommen, ab, sondern davon, ob
nach dem Mitlaut nun ein Selbstlaut kommt oder ein weiterer, anderer Mitlaut.Beispiel:
Brett + Tisch -->Brettisch (damals) - 2 "tt"
aber: Brett + Trommel --> Bretttrommel - 3 "ttt"
oder:
Stoff + Fasan --> Stoffasan
Stoff + Fleckerl --> Stofffleckerl
Brett hat immer 2 "tt" am Ende, das nächste Wort "Tisch" fängt mit "t" an, aber weil nach dem "T" in "Tisch" ein Vokal ("i") kommt, darf man jetzt nur 2 "tt" schreiben.
Brett hat noch immer 2 "tt" am Ende, das nächste Wort "Trommel" fängt ebenfalls mit "t" an, aber weil nach dem "T" in "Trommel" nun ein [anderer] Konsonant ("r") kommt, darf man jetzt auf einmal doch 3 "ttt" schreiben.
Stoff hat immer 2 "ff" am Ende, das nächste Wort "Fasan" fängt mit "f" an, aber weil nach dem "F" in "Fasan" ein Vokal ("a") kommt, darf man jetzt nur 2 "ff" schreiben.
Stoff hat noch immer 2 "ff" am Ende, das nächste Wort "Fleckerl fängt ebenfalls mit "f" an, aber weil nach dem "F" in "Fleckerl" nun ein [anderer] Konsonant ("l") kommt, darf man jetzt auf einmal doch 3 "ttt" schreiben.
Und DAS, diese unterschiedliche Behandlung nur aufgrund eines nachfolgenden Lautes, wobei man beim Sprechen keinen Unterschied bemerkt (was immerhin ein logisches Kriterium wäre, hier aber dennoch nicht greift), ist einfach unsinnig.
Mit dem auch, zu Recht, endlich aufgeräumt wurde.