MJJoker schrieb am 03.05.2019:... Die Vermutung ist der Mut zu einem vorläufigen Urteil. Man macht mit der Mutmaßung MJ zu einem vorläufigen Täter. Die Mutmaßung, die an einen Verdächtigen gestellt wird, geht demzufolge über die bloße Verdächtigung hinaus, aber es gibt gar keine Strafverfolgung. Deshalb ist „mutmaßlich“ nicht angebracht. „Mutmaßlich“ ist immer eine Vorverurteilung.
Ich frage dazu einfach mal einen Rechtsanwalt. In der Presse ist das "mutmaßlich "so Usus. Ich verstehe das "mutmaßlich" als Vermutung, als Möglichkeit, und dann ist es keine Vorverurteilung.
Schau doch mal hier:
Während in den Vereinigten Staaten ein Beschuldigter noch vor Feststellung seiner Schuld öffentlichkeitswirksam quasi an den Pranger gestellt wird, wir hierzulande auch sprachlich jegliche Vorverurteilung vermieden. Dazu dient das Wort „mutmaßlich“, das mittlerweile inflationär gebraucht wird.
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„Mutmaßlich“ platziert eine sprachliche Barriere zwischen Tatvorwurf und Schuldspruch, getreu dem Motto, dass keiner schuldig sei, bevor er nicht verurteilt wird.
Die Mutmaßung gilt in der Regel dem Täter, nicht der Tat. Es macht also wenig Sinn, angesichts einer Leiche mit einem Messer im Rücken von einem mutmaßlichen Mord zu sprechen, sondern eher die Vermutung zu äußern, es könne Mord sein. Deshalb hinterlässt die Meldung einer Nachrichtenagentur, der ehemalige libanesische Regierungschef sei bei einem „mutmaßlichen Attentat“ getötet worden, einen schalen
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Der Normalfall des öffentlichen Gebrauchs des Wörtchens „mutmaßlich“ betrifft aber die nationale Strafverfolgung. Sprachlich soll der Versuchung, das Recht in die eigene Hand zu nehmen, ein Riegel vorgeschoben werden. Auch der geständige Täter ist so lange ein „mutmaßlicher“, wie seine Schuld nicht durch ein ordentliches Gericht festgestellt worden ist. Aber schaut man genauer hin, wird der Vorbehalt der Mutmaßung tatsächlich zu einer ungewollten Vorverurteilung: Die Vermutung ist der Mut zu einem vorläufigen Urteil. Die Mutmaßung, die an einen Verdächtigen gestellt wird, geht über die bloße Verdächtigung hinaus, denn ihr fehlt nur noch eine richterliche Bestätigung. Die Mutmaßung ist der Richterspruch des common sense. Der mutmaßliche Dieb ist durch die Mutmaßung schon mehr als ein Verdächtiger. Er steht im Wartezimmer richterlichen Nachvollzugs einer schon allseits akzeptierten Vorverurteilung. Nicht die Unschuldsvermutung wird durch das Wörtchen „mutmaßlich“ ausgedrückt, sondern nur der fehlende letzte Akt einer juristischen Verurteilung. Vielleicht wäre es an der Zeit, sich des Reichtums der deutschen Sprache zu bedienen und vom „Beschuldigten“, „Verdächtigen“, „Angeklagten“ zu sprechen, Vermutungen zur Tat und ihrer Ausführung zu äußern und sich der unterschiedlichen Formen des Konjunktivs zu bedienen - aber eines einzustellen: den inflationären Gebrauch des Mutmaßlichen.
https://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/rechtspersonen/der-angeklagte-der-mutmassliche-taeter-11112033.html ...
So, Fakt ist, das "mutmaßlich" kann keine Vorverurteilung sein, wenn es im Zusammenhang mit Opfer verwendet wird, denn das Opfer wird nie verurteilt werden. Sogar hier, in einem Artikel, der sich negativ über die Dokumentation äußert:
Die beiden mutmaßlichen Missbrauchsopfer sprechen ...
https://www.deutschlandfunkkultur.de/missbrauchs-doku-im-deutschen-tv-leaving-neverland-ist.2168.de.html?dram:article_id=445628Wird von den beiden als
mutmaßlichen Missbrauchsopfer geschrieben.
Eine Vorverurteilung wäre also nur möglich, bei der Verwendung mit "Täter". Aber auch da ist es in der Presse Usus, vom mutmaßlichen Täter und nicht vom möglichen Täter zu sprechen, zwei Links als Beispiel dazu:
https://www.lvz.de/Region/Eilenburg/Prozess-gegen-mutmasslichen-Kinderschaender-fortgesetzt2 https://www.ruhr24.de/kreis-recklinghausen/marl-kinderschander-kreis-recklinghausen-198367/ Gibt da noch mehr Beispiele aus der Presse, frage nach, dann nenne ich zwei weitere. Fakt ist, im aktuellen Sprachgebrauch und auch in den Medien wird der Begriff "mutmaßlich" im Zusammenhang mit Opfer und Täter verwendet, ich könnte so also auch von MJ als mutmaßlichen Täter sprechen, habe das aber nie getan.
Ganz sicher aber passt es, von den beiden als mutmaßliche Missbrauchsopfer zu sprechen, so wie es auch im Artikel oben im Link zu finden ist und in der deutschsprachigen Presse Usus und überall so auch zu finden ist. Und der Artikel ist ja kontra der Dokumention. Also festzuhalten ist, man kann beide Protagonisten aus der Dokumentation ganz klar als mutmaßliche Missbrauchsopfer bezeichnen.