Knallebumm schrieb:Unterweisungen stehen mit Sicherheit NICHT in der Personalakte.
Irgendwo sollten sie Archiviert werden.
Macht sinn alles bzgl einer Person zusammenzutragen. Gut ist kein Explizierter Punkt
Personalbezogene Unterlagen und Vertragsunterlagen
Bewerbungsschreiben des Mitarbeiters (Angebot)
Arbeitszeugniskopien des Arbeitnehmers (bisherige)
Schulabschlusszeugnis
Berufsabschluss
Lebenslauf und Passbild
Vermerk über die Einsichtnahme ins amtliche Führungszeugnis (bei Vertrauenspositionen)
Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis (soweit erforderlich)
Arbeitsvertrag mit Stellenbeschreibung
Erklärung zu Nebenbeschäftigungen
Sozialversicherungs- und Steuerunterlagen
Anmeldung zur Krankenkasse
Nachweis der monatlichen Krankenkassenbeiträge
Sozialversicherungsausweis/Ausweis zur Versicherungsnummer
Unterlagen zu Zusatzversorgungskassen, soweit existent
Nachweis zur Anlage vermögenswirksamer Leistungen
Nachweis für Kinderlose (Pflegeversicherung)
Lohn- und Gehaltsbescheinigungen
Unterlagen zur Lohnsteuer
Kopien amtlicher Urkunden
Kopie der Fahrerlaubnis (Führerschein)
Schwerbehindertenausweis
Tenor des Scheidungsurteils mit Bestätigung der Rechtskraft
Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse
Wehrdienstbescheinigung, Zivildienstbescheinigung
Nachstehende Angaben, soweit für die Gehaltshöhe oder sonstige arbeitsvertragliche Regelungen (z. T. Teilzeitarbeit wegen Kinderbetreuung) von Bedeutung
Antrag auf Kindergeld (bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes; da dort Kindergeld durch den Arbeitgeber ausgezahlt wird)
Antrag auf Orts-, Sozial- oder Familienzuschlag
Sterbeurkunde des Ehegatten
Heiratsurkunde,
Geburtsurkunden für Kinder