intruder schrieb:Wie hättest du es gefunden, wenn dein Vater vor deinen Augen festgenommen wird, weil er mit dir gekuschelt hat.
Ich hätte gefragt, was los ist.
intruder schrieb:Müsste es nicht auch Strafen für falsche Beschuldigungen geben?
Gibt es, wen sie nachweislich falsch sind. Das Delikt heißt Verleumdung, üble Nachrede oder Meineid.
intruder schrieb:Im Zweifel denkt das Kind doch, es wäre Schuld, dass der Vater festgenommen wurde.
Kommt darauf an, wie Eltern es erklären.
intruder schrieb:Wie hättest du es gefunden, wenn dein Vater vor deinen Augen festgenommen wird, weil er mit dir gekuschelt hat.
Stellen wir die Frage doch einmal umgekehrt: Wie hättest Du es gefunden, wenn ein Mann Deiner Meinung nach Dein Kind belästigt, aber die Polizei sagt, ne, das verfolgen wir jetzt nicht weiter, weil der hat ja ein Kind, und das könnte Schaden nehmen, wenn wir ihn festnehmen.
Einfach mal beide Seiten berücksichtigen und die Risiken und Gefahren abwägen. Und wie ich schon sagt: Im Zweifel handelt man, statt lange zuzugucken.
Mit Deiner Art nicht angebrachter Rücksichtnahme würdest Du jede Strafverfolgung von Vornherein ad absurdum führen und verhindern.