Unfälle wegen Ablenkung durch Smartphones: unterschätzte Gefahr?
07.07.2018 um 17:26@Braintickle
Sorry, aber Deine Idee ist weder sinnvoll, noch anwendbar. Und niemand zerredet etwas in Grund und Boden, sondern hier wurde auf Deine Idee reagiert, welche aus meiner Sicht wederumsetzbar ist, noch legal wäre.
AberDu bist so auf Deine Idee und deren Richtigkeit fixiert, das Du lieber pöbelst, als Dir Argumente durch den Kopf gehen zu lassen.
Als kleine Lektüre:
Auch ist es unnötig den Menschen (hier Nutzer von Automobilen) unter Generalverdacht zu stellen (etwas das auch nicht rechtens ist) und dazu willst Du diese Menschen auch noch entmündigen.
Vielleicht siehst Du nun, warum Deine Idee keine gute ist und auch nicht umsetzbar. Basierend auf deutschem Recht.
Hier wurde also nicht Deine grandiose Idee zerredet, sondern aufgeführt das Du sie nicht bis zuende durchdacht hast.
Sorry, aber Deine Idee ist weder sinnvoll, noch anwendbar. Und niemand zerredet etwas in Grund und Boden, sondern hier wurde auf Deine Idee reagiert, welche aus meiner Sicht wederumsetzbar ist, noch legal wäre.
AberDu bist so auf Deine Idee und deren Richtigkeit fixiert, das Du lieber pöbelst, als Dir Argumente durch den Kopf gehen zu lassen.
Als kleine Lektüre:
Weshalb dürfen keine Störsender betrieben werden?(Quelle= Einsatz von Handy-Störsender: Rechtlich zulässig? (Archiv-Version vom 20.08.2014) )
Allerdings ist die Nutzung sowie der Vertrieb von illegalen Handy-Störsendern ungeachtet des jeweiligen Zwecks rechtlich sehr bedenklich- und sollte daher unbedingt unterbleiben. Es kommt hier insbesondere ein Verstoß gegen die Vorschrift von § 55 Abs. 1 Satz 1 TKG in Betracht, wonach jede Frequenznutzung generell der vorherigen Frequenzzuteilung bedarf. Hier kommt zumindest die Auferlegung eines Bußgeldes nach § 149 Abs. 1 Nr. 10 TKG durch die Bundesnetzagentur in Betracht. Es sind aber auch empfindliche Strafen denkbar, wenn etwa das Absetzen eines Notrufes durch einen Störsender verhindert wird. Allein schon aufgrund dieser Möglichkeit sollten keine Störsender von Privatleuten oder Unternehmen eingesetzt werden.
Auch ist es unnötig den Menschen (hier Nutzer von Automobilen) unter Generalverdacht zu stellen (etwas das auch nicht rechtens ist) und dazu willst Du diese Menschen auch noch entmündigen.
Vielleicht siehst Du nun, warum Deine Idee keine gute ist und auch nicht umsetzbar. Basierend auf deutschem Recht.
Hier wurde also nicht Deine grandiose Idee zerredet, sondern aufgeführt das Du sie nicht bis zuende durchdacht hast.