Eya schrieb:Das kannst du im Nachhinein schwer feststellen ob es nicht passiert wäre, wenn das Auto langsamer gefahren wäre.
nach schweren Unfällen wird immer ein Vermeidbarkeitsgutachten gemacht.
Darin wird untersucht, ob der Unfall nicht geschehen wäre, wenn einer oder beide Unfallbeteiligen die zul. Geschwindigkeit eingehalten hätten. Hierwerden zunächst die Kollisionsgeschwindigkeiten aufgrund der Spurenlage und der Fahrzeugbeschädigungten ermittelt.
Dann wird ermittelt, wo und aus welcher Geschwindigkeit der oder die Unfallbeteiligen reagiert haben. Liegt diese Geschwindigkeit über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, wird weiter untersucht, was bei Einhaltung der zul. Höchstgeschwindigkeit passiert passiert wäre. Hätte das betreffende Fahrzeug dann vor dem erreichen der Kollisionsstelle zum Stillstand gebracht werden können? Das Ganze ist recht aufwändig und wird daher nur bei Unfällen mit Personenschaden gemacht.
Wer z. B. in eine Vorfahrtstraße einbiegt und dabei jemandem auf der Vorfahrstraße die Vorfaht nimmt, macht damit natürlich einen Fehler. Der Vorfahrberechtigte darf dann aber trotzdem nicht einfach draufhalten, weil er ja Vorfahrt hat. Er muss alles zumutbare tun, um einen Unfall zu vermeiden, wie z.B. mit höchstmöglicher Verzögerung abbremsen. Wenn er jetzt statt 50 km/h 70 km/h gefahren ist und er aus 50 km/h vor Erreichen der Kollisionsstelle zum Stillstand gekommen wäre, hat er zu mindesten erheblich zum Unfall beigetragen. Das kann bei noch höherer Geschwindigkeit soweit gehen, dass derjenige, der auf die Vorfahtstraße einbiegt, den anderen in so weiter Entfernung sieht, dass er annimmt, gefahrlos einbiegen zu können. Der Andere ist aber viel schneller herankommen als erwartet.