@PaulyD Vielleicht sind diese Punkte hier hilfreich, um zumindestens Zeit zu schinden:
"Rechnen Sie nach, ob der Vermieter die Kündigungsfristen gewahrt hat: drei Monate Kündigungsfrist bei einer Mietdauer bis zu fünf Jahren, sechs Monate bei einer Mietdauer bis zu acht Jahren und neun Monate bei einer Mietdauer von mehr als acht Jahren. ""Überlegen Sie, ob die Wohnung für den vom Vermieter angegebenen Zweck überhaupt geeignet ist. Die 18-jährige Tochter benötigt in der Regel keine 150 Quadratmeter große Wohnung. Auch die Wohnung im vierten Stock ohne Aufzug ist wahrscheinlich für die 80-jährige Mutter des Vermieters eher ungeeignet. "Quelle:
https://www.finanztip.de/kuendigung-wegen-eigenbedarf/Ich musste auch mal ausziehen wegen Eigenbedarfs. Damals wusste ich aber noch nichts von dem Argument des geeigneten Zwecks. Die Vermieter erwarteten ein Baby und wollten ihre eigene, neben meiner gelegenen, Wohnung deswegen vergrößern. Aber im Grunde genommen benötigt ein Baby eigentlich keine Zwei-Zimmer-Wohnung. Ich hätte also Einspruch einlegen können.
Bleibt allerdings die Frage, was das nützt. Da der Mietvertrag befristet war, hätte ich ohnedies bald ausziehen müssen. Und es dürfte selbstverständlich sein, dass ein Mieter, den man gerade rechtlich geärgert hat, so einen Vertrag nicht mehr verlängert.
Du kannst es natürlich hinauszögern, denn einfach auf die Straße setzen kann Dich der Vermieter nicht. Dazu braucht er einen sogenannten Räumungstitel von einem Gericht. Ist halt die Frage, wie sinnvoll das ist. Das gute Verhältnis dürftest Du mit einer Trotzreaktion auf alle Fälle zerstören.
@Nerok und er wird 100% rausgeekelt weil der Vermieter dann keinen Bock mehr auf ihn hat.
Richtig - spätestens, nachdem der Mietvertrag ausgelaufen sein wird.