Minijobs!
10.04.2018 um 14:06Puh^^
Erst einmal: ein "Minijob" ist ein Teilzeitjob. Es ist eine Bezeichnung, die es so wohl nur in Deutschland gibt. Es ist nichts anderes als eine Beschäftigung auf geringfügiger Basis. Diese ist von Land zu Land verschieden und beträgt in Österreich für das heurige Jahr 438,05 EUR und in Deutschland 450,- EUR.
Korrekt heißt es "Geringfügige Beschäftigung". Auch in Deutschland gelten arbeitsrechtlich alle Rechte und Pflichten - AG und AN - wie bei einer Vollzeitbeschäftigung.
Quelle: Wikipedia: Geringfügige Beschäftigung#Arbeitsrechtliche Aspekte
Ich kenne euren jeweiligen Hintergrund hier nicht, nehme aber für mich in Anspruch, mich mit Arbeitsrecht doch ein wenig auszukennen, zumindest was Österreich anbelangt. Mit Deutschland hatte ich nie etwas zu tun, hindert mich aber nicht daran, mich bei Bedarf schlau zu machen.
Allerdings hat eine Aufwandsentschädigung mit der Höhe der Pendlerpauschale auch so gar nix zu tun.
Erst einmal: ein "Minijob" ist ein Teilzeitjob. Es ist eine Bezeichnung, die es so wohl nur in Deutschland gibt. Es ist nichts anderes als eine Beschäftigung auf geringfügiger Basis. Diese ist von Land zu Land verschieden und beträgt in Österreich für das heurige Jahr 438,05 EUR und in Deutschland 450,- EUR.
Korrekt heißt es "Geringfügige Beschäftigung". Auch in Deutschland gelten arbeitsrechtlich alle Rechte und Pflichten - AG und AN - wie bei einer Vollzeitbeschäftigung.
Quelle: Wikipedia: Geringfügige Beschäftigung#Arbeitsrechtliche Aspekte
Ich kenne euren jeweiligen Hintergrund hier nicht, nehme aber für mich in Anspruch, mich mit Arbeitsrecht doch ein wenig auszukennen, zumindest was Österreich anbelangt. Mit Deutschland hatte ich nie etwas zu tun, hindert mich aber nicht daran, mich bei Bedarf schlau zu machen.
TatzFatal schrieb:Das mit dem Minijob ist wohl eine deutsche Spezialität.
Nein und nein.Alarmi schrieb:Ein Minijob ist etwas gaenzlich anderes als ein Teilzeitjob!
Die 20 Cent pro gefahrenem Kilometer haben erst einmal mit Lohn gar nix zu tun und schon gar nicht mit dem Mindestlohn, sondern ist eine Aufwandsentschädigung für die Benützung des eigenen Fahrzeuges und mit diesem Betrag sind im Normalfall auch alle Kosten abgedeckt - sofern man ein "normales" Fahrzeug benützt.d.fense schrieb:Und das bedeutet eben SEHR deutlich unter Mindestlohn.
0,2€ sind weniger als man als Pendler anrechnen kann
Und genau hier liegt der Denkfehler. Das, was einem Pendler angerechnet wird, wirkt sich steuermindernd aus. Aber nicht direkt, sondern indirekt über die Berechnungsgrundlage. Es ändert sich die Berechnungsgrundlage, verstehst du? Das, was für mich sonnenklar ist, verstehen die Laien oft nicht, so befürchte ich das auch in diesem Fall.d.fense schrieb:0,2€ sind weniger als man als Pendler anrechnen kann
Allerdings hat eine Aufwandsentschädigung mit der Höhe der Pendlerpauschale auch so gar nix zu tun.
Im Ernst, soll ein Arbeitgeber einem Teilzeitbeschäftigten auch die Anschaffungs- und Fixkosten bezahlen? Denn das alles rechnen die diversen Berechner da dazu.d.fense schrieb:und unter dem was der ADAC für KM Preise bei PKW veranschlagt im Durchschnitt.
Hm, du widersprichst dir jetzt selber, dennd.fense schrieb:Wie ich schon schrieb, es gibt keinerlei Unterschiede,
das liest sich, als ob diese Arbeitnehmer keinen Urlaubsanspruch und keinen Feiertagsanspruch hätten, was aber nicht stimmt.d.fense schrieb:Quellen von Urlaubs- und feiertagsfreien AN ohne Aufpreis.