Der Begriff 'alleinerziehend'
09.02.2018 um 21:15sacredheart schrieb:Für diejenigen Eltern, die weit wegziehen wollen, sollte einfach beim Umgang gelten: Wer wegzieht, fährt. Das heisst wenn der Umgangselternteil von Hamburg nach München zieht, muss er eben nach Hamburg kommen, um seine Kinder zu sehen. Wenn der Hauptbetreuer wegzieht nach München zieht, muss er eben dann die Kinder bringen und abholen.Und bei gemeinsamen Sorgerecht zieht der Betreuungselternteil mit den Kindern nirgendwo hin, nicht zu den eigenen Eltern ins Haus, nicht in die Heimatstadt und auch nicht dahin, wo (bessere/familienfreundlichere) Arbeit ist, wenn der Umgangselternteil das nicht will. Denn da gibt es ja das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sowas meine ich. Der Umgangselternteil kann aber sehr wohl dahin, wo er möchte, auch von München nach Hamburg, und damit gar nicht mehr präsent sein für seine Kinder und auch für den Betreuungselternteil, ohne irgendwas an Rechten abzugeben. Möchte dann aber der Betreuungselternteil von München nach Dresden, weil dort die eigenen Eltern wohnen und dort familiäre Unterstützung vorhanden ist, kann der Umgangselternteil von Hamburg aus „Veto“ rufen und dann wird nicht umgezogen. Und glaub mir, das passiert so. Und das ist rechtens, aber nicht richtig.
sacredheart schrieb:komplette Ruhe steht eben niemandem nach einer Trennung zu, wenn gemeinsame Kinder da sind.Das fordert auch niemand. Aber ich für meinen Teil bin etwas erschöpft, nachdem ich drei Jahre lang neben Kind und Vollzeit arbeiten und „das bisschen Haushalt“ noch ständig die Feuerchen austreten musste, die mein Ex mittels Sorgerecht gelegt hat. Alle im Sinne des Kindeswohls, versteht sich. Es war anstrengend, es war nervenaufreibend, es frisst Kraft und Zeit, und vor allem sorgt es dafür, dass der Ex immer präsent ist, nicht nur als Papa, sondern als Ex. Drei Jahre, in denen ich mich mit ihm und seinen Problemen befassen musste. In denen ich Stunden mit sinnlosen Mediationen zugebracht habe, Elternvereinbarungen beim Jugendamt geschlossen, aber von ihm nicht eingehalten wurden, ich durfte meiner Fünfjährigen erklären, warum sie mit der Richterin sprechen muss, ich durfte Termine machen mit der Beratungsstelle, mit dem Jugendamt und mit dem Verfahrensbeistand, keine seiner Forderungen hat er durchsetzen können vor Gericht, und bezahlt habe ich für die ganze Show am Ende im vierstelligen Bereich. Und das ist fair? Das ist gerecht? Das ist geltendes Recht!
Und bevor jetzt der Standartsatz kommt „Du hast dir den Mann doch ausgesucht“: nein, den habe ich mir nicht ausgesucht. Zwischen der Geburt unserer Tochter und unserer Trennung lag eine heftige psychische Erkrankung seinerseits, die ihn massiv im Wesen verändert hat.
Ich habe nichts gegen „Papa“, ich hab aber was gegen „meinen Ex“. Und wenn nur einer der Elternteile „Mama/Papa“ nicht von „Ex“ trennen kann oder will, öffnet die Rechtslage derzeit Tür und Tor für den feinsten Psychokrieg. Und das gehört meiner Meinung nach geändert.