Der Begriff 'alleinerziehend'
10.02.2018 um 16:41@knopper
Die Kleidung des Kindes ist natürlich vom Unterhalt zu bestreiten. Ich sehe aber kein Problem darin, dem Umgangselternteil, sagen wir mal, 50€ in die Hand zu drücken, damit dieser mit dem Kind ne neue Winterjacke kaufen geht.
Die Kleidung des Kindes ist natürlich vom Unterhalt zu bestreiten. Ich sehe aber kein Problem darin, dem Umgangselternteil, sagen wir mal, 50€ in die Hand zu drücken, damit dieser mit dem Kind ne neue Winterjacke kaufen geht.
Bishamon schrieb:soll er bei der Ex die Kinder und die Wäsche waschen?Kann er schmutzige Kinder nicht bei sich waschen? Ich bekomme hier z.B. regelmässig ein Kind abgeliefert, dass nach dem Schwimmen mit Papa nicht geduscht hat. Weil dafür keine Zeit ist, das ginge ja von der Schwimmzeit dann ab. Gerne auch ohne fertige Hausaufgaben und ohne Abendessen, entgegen der Vereinbarung, dass sie bei ihm isst an den Umgangstagen. Abends um halb sieben. Nachdem er sie den ganzen Nachmittag hatte, ich bringe das Kind an den Tagen morgens zur Schule und sehe es dann abends nach dem Umgang wieder. Ist das so richtig? Weil es ja seine Umgsngszeit ist, die er gestalten darf, wie er will? Würde ich mit meiner „Umgangszeit“ auch gerne, aber da gibts schalt auch so Pflichten...