Darf mein Arbeitgeber mich rausschmeißen?
11.07.2017 um 09:25Kältezeit schrieb:Strafe nicht, aber er muss noch so lange Miete zahlen, wie eben sein Mietvertrag läuft, auch, wenn er bereits ein neues Mietobjekt gefunden hat. Oder eben für Ersatz sorgen (Nachmieter vorschlagen).Du meinst, dem AG entsteht Schaden. Klar ist es legitim, dagegen schrieb ich auch nie etwas.
Okay, da weiß der Mieter aber schon vorher, auf was er sich einlässt. Klare Regeln durch den Vertrag.
Er weiß, dass er eben eine Kündigungsfrist in der Miete hat, die er noch bezahlen muss.
Das ist aber in einem Arbeitsvertrag nicht gegeben.
Generell werden Arbeitsverträge oft von AGs gebrochen, man denke z.B. einfach ANs oftmals Üst. machen zu lassen, obwohl der Vertrag eigentlich eine klare Stunden-Anzahl vorschreibt. unter dem Deckmantel, dass Der Betrieb Üst. benötigt, damit er am Laufen bleibt.
Das wird viel zu oft von viel zu vielen Firmen ausgenutzt...
Einem AN entsteht auch ein Schaden, wenn ein Mitarbeiter plötzlich ausfällt. Dass er sich dann rechtzeitig um Ersatz kümmert, um diese Lücke zu füllen, ist ja wohl mehr als naheliegend.
Mir ging es um Suppenhahns Gedanke, dass ein AN bei Kündigung gefälligst für Ersatz und/oder für eine finanzielle Entschädigung sorgen soll.
Erstens würde dies in die Zigtausende Euro gehen, die doch ein Mitarbeiter - so er nicht zu einer Vorstandsgruppe gehört - nie zahlen könnte und zweitens muss die Frage gestellt werden, welcher Richtwert beim Mitarbeiter-Ausfall gegeben sein soll. Sollte ein austretender Mitarbeiter finanzielle Entschädigung für einen oder drei Monate, für ein halbes oder ein ganzes Jahr leisten?
Ist meiner Meinung nach Utopie, die Vorstellung, das selbst kündigende Arbeiter/Angestellte noch Zwangszahlungen an Unternehmen absolvieren sollen.