pappalardi schrieb:indem er sich beim alten Arbeitgeber nach ihm erkundigt. Unschön, aber legitim.
Das macht der neue AG aber nicht, ohne vorher einen Verdacht zu haben.
Ich denke das Thema hier ist auch durch, denn die wichtigsten Fakten wurden ja korrekt herausgestellt:
1. Dein alter AG sucht sicherheitshalber jetzt schon nach einem Nachfolger für dich, da er sonst im schlechtesten Fall eine Weile ohne Schichtleiter dasteht. Völlig legitim - würde jeder AG genauso machen. Logisch hat dein Abteilungsleiter dich angelogen und die Info an die Personalabteilung weitergegeben... die Stelle wird nicht zufällig zu diesem Zeitpunkt ausgeschrieben.
2. Dein AG kann dir kündigen, benötigt aber einen Kündigungsgrund. Da stehen nur drei Gründe zur Auswahl, die alle nicht in Betracht kommen: Du bist nicht oft krank (krankheitsbedingt), die Stelle fällt nicht weg (betriebsbedingt) und du hast in der Vergangenheit keine Pflichten aus deinem Arbeitsvertrag verletzt (verhaltensbedingt). Verhaltensbedingt könnte dein AG dir regelmäßig nur wirksam kündigen, wenn er dich mehrfach für verschiedene Verstöße schriftlich abgemahnt hat - in der Regel spricht man von mindestens 3 Abmahnungen.
3. Beim Probearbeiten beim evtl. neuen AG hast du ggf. deine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt, weil die Tätigkeit nicht der Erholung diente. Das würde aber sehr wahrscheinlich kein Arbeitsrichter als Kündigungsgrund durchgehen lassen. Zumal dich dein alter AG dafür erstmal schriftlich abmahnen müsste. Diese Abmahnung könntest du mit hohen Erfolgschancen anfechten. Und selbst wenn die Abmahnung rechtens wäre, würde sie alleine keine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Da müsstest du schon deutlich mehr Abmahnungen angesammelt haben. Und überhaupt kommt diese Tatsache gar nicht in Betracht, da dein alter AG nichts vom Probearbeiten weiß.
--> Ein wichtiger Punkt wurde aus meiner Sicht bisher aber nicht erwähnt: Ein Jobwechsel zu einem neuen AG bedeutet auch eine erneute Probezeit von wahrscheinlich 6 Monaten. In dieser Zeit hast du keinen Kündigungsschutz und es gilt in der Regel, dass beide Seiten ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 2 Wochen kündigen können. Der neue Job sollte also so lukrative Konditionen für dich bieten, dass du das Risiko in Kauf nimmst, in den ersten 6 Monaten einfach gekündigt werden zu können.
Viel Erfolg!
@UnderBlackSun