@steve555 Danke für die ganzen Vorschläge und Tipps bzgl Anwalt. Wenn sich Montag nichts beim Amt ergibt, werde ich einen Gang zum Anwalt wohl tätigen müssen.
@Nefertary Danke für den Link, ich werde mich dort morgen umsehen!
:)@lawine lawine schrieb:1. Sozialamt:
es könnte sein, dass das für dich zuständige Sozialamt AUF ANTRAG bis zu sechs Monate die Miete übernimmt, du dir dafür aber dringend!! eine günstige Bleibe suchen musst.
Eigentlich ist meine Bleibe auf dem Satz, dass Arge, Jobcenter usw es übernehmen. Günstiger geht es nicht.
@lawine @AthleticBilbao Ja, ich hatte mich bereits an meinen Vater gewendet. Er sagte von seinem Gehalt, könne er nur wenige Euros entbehren, da er selber noch Unterhalt für seine zweite Frau und ein Haus abzahlen muss bis Ende diesen Jahres. Aber ich werde nach dem Gang zum Amt noch einmal genau mit ihm abklären müssen, wieviel das nun genau wäre....
Die Höhe des Unterhaltes wären laut der von dir
@lawine genannten Tabelle 500-irgendwas Euro. Hab die konkrete Zahl nicht mehr im Kopf, allerdings hat meine Mutter mir diese genannt. Soviel Geld kann/wird er von seinem Gehalt nicht aufbringen (können). Aber damit wäre meine Wohnung wenigstens gesichert. Außerdem hat er, soweit ich weiß bei Unterhaltsklage einen Selbstbehalt. Alles unter 1200€ können sie ihm glaube ich nicht weg nehmen, richtig?
:ask:lawine schrieb:@Zerox wer war das bei dir?
Ja, wenn ich das jetzt mal wüsste. Ich war bei so vielen verschiedenen Amtsärzten... auch bei der Rentenversicherung... Ich weiß aber nicht mehr, wer der Letzte war, der das bei mir festgestellt hat. Wurde aber im Zeitraum von 2 Jahren immer wieder zu Amtsärzten geschickt. War insgesamt bei 4, 5Stück. Das ist so lange her, ich weiß es einfach nicht mehr genau....
@Perli
@MiaJinn Ich habe ja jetzt nun schon eine Ausbildung und ein Viertel der Zeit geschafft, nach zwei Jahren habe ich sogar einen Abschluss. Ich möchte danach studieren. Bin mir daher nicht sicher, ob dieses Reha-Programm vom Amt mir etwas gebracht hätte bzw. ob mir das im *Nachhinein* noch etwas bringt, darauf jetzt zu verweisen. Ich denke eher nicht, werde es aber Montag mal ansprechen
@Sterntänzerin Sterntänzerin schrieb:Dass dein Vater keinen Unterhalt zahlt, zählt dabei nicht, denn bevor der Staat dich in Form von H4 unterstützt, wärst du sowieso verpflichtet, gegen deinen Vater gerichtlich vorzugehen, um den dir zustehenden Unterhalt zu erhalten.
Nein, das ist so nicht richtig. Ich habe vor 5 Jahren H4 angemeldet und bewilligt bekommen, damals musste ich nicht gegen meinen Vater angehen. lediglich der Nachweis, dass er seit meinem 7.LJ nicht mehr zahlt, hat ihnen gereicht. H4 habe ich danach bekommen. Auch das grundsicherungsamt wollte nie etwas von meinem Vater/Unterhalt wissen. Selbst das Amt beim Bafög hat lediglich sein Einkommen überprüft und sonst nichts.
Sterntänzerin schrieb:Wie andere schon erläutert haben, steht dir das Schüler-Bafög zu und das Kindergeld, das du unbedingt noch beantragen solltest.
Ja, werde ich Montag auch machen, wenn ich das nach dem Amtsbesuch zeitlich noch schaffe. Ansonsten Dienstag. Steht auf jeden fall weit oben auf der To-Do-Liste.
Sterntänzerin schrieb:Meine Frage wäre nun: Warum machst du deinen Schulabschluss nicht in einem Berufsbildungswerk?
Davon habe ich noch nie etwas gehört.
Außerdem würde eine 'neue Ausbildung' anzufangen mich zweitlich nur wieder zurück werfen. Die Nerven schon wieder von vorne anzufangen bringe ich nicht noch einmal auf. Ich möchte genau das machen, was ich gerade mache und nicht damit aufhören, um zum X-ten mal etwas Neues zu beginnen.
Sterntänzerin schrieb:Das Problem ist eher, das einzelne Mitarbeiter keinerlei Überblick über die Möglichkeiten des Systems, vor allem abseits des normalen Bildungswegs haben.
Das habe ich leider Gottes auch schon gemerkt. Aber ich möchte diesen Bildungsweg den ich gehe weiter gehen. Ich bin hier immerhin schon ein halbes Jahr und habe ein Viertel der Zeit schon geschafft. Das Amt wusste Monate vorher bescheid. Es kann doch nichz sein, dass ich aufgrund des Fehlers des Amtes wieder abbrechen muss und auf der Straße lande. Denn so schnell bekomme ich diese ganzen Dinge auch nicht beantragt.
Sterntänzerin schrieb:Auf den Luxus einer eigenen Wohnung müsstest du folglich mindestens bis zu deinem Bildungs-/Ausbildungsabschluss bzw. bis zu deinem 25. Geburtstag (je nachdem, was früher eintritt) verzichten. Ab diesem magischen Datum würde dir dann unabhängig davon, ob du nichts oder eine solche überbetriebliche Maßnahme machst, ALG2 zustehen.
Ich bezog bereits H4 und war nicht mehr zu Hause, da war ich noch unter 18 (Krankheitsbeginn). Das Amt hat ja wissentlich, dass ich unter 25 bin die Wohnung gewilligt... Ich finde das sehr konfus...
Sterntänzerin schrieb:Für mich wäre es zu diesem Zeitpunkt auch finanziell günstiger gewesen, die Reha abzubrechen und darauf zu pochen, dass ich nicht arbeiten kann.
Ja, genau das habe ich ja eigentlich nicht vor. Deswegen frage ich Allmy, ansonsten hätte ich mich auch direkt von der Schule abmelden und weiterhin Grundsicherung beziehen können...