Menschen
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

217 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hartz IV, HIV, Schüler ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 20:26
@AthleticBilbao
Ja in der Tat, das ist ärgerlich. Da sie aber nicht darüber informiert wurde, hat sie bei einer Klage gute Chancen, doch noch Leistungen zu erhalten.
Ist eben jetzt alles etwas umständlicher und mit erheblichen Bemühungen verbunden.


1x zitiertmelden

Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 20:27
@AthleticBilbao

ich hatte mich zu sehr auf Schule und EU festgebissen! :)

@Perli
das wäre bei Ausbildung-Reha .. das Amt das aufkommen muss?
kenne nur die Rückkehr ins Arbeitsleben ( läuft über den Rentenversicherungsträger)


melden

Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 20:30
Zitat von -Alexa--Alexa- schrieb:Da sie aber nicht darüber informiert wurde, hat sie bei einer Klage gute Chancen,
Ja, das denke ich auch, schließlich kann nicht vorrausgesetzt werden, dass sie hier die Gesetzeslage selbst gut genug kennt. Ich denke, dass man ihr das so hätte mitteilen müssen.

Allerdings bleibt hier immer wieder der Verweis auf ihren Vater, dessen Zahlungsleistungen an sie Vorrang haben vor denen des Jobcenters. Bevor die Gesellschaft zahlt, sollten erst mal die Eltern zahlen, sofern möglich. Deshalb sollte sich @Zerox um die von @Ilvareth beschriebene Verfahrenkostenhilfe kümmern um den Vater zum Zahlen zu bewegen.


melden

Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 20:31
@MiaJinn
Ja, sie ist ja von Behinderung bedroht und dementsprechend hätte sie Anspruch auf diese Art der Ausbildung gehabt.
https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/FinanzielleHilfen/BeruflicheRehabilitation/index.htm
Kostenträger wäre in diesem Fall nach Prüfung durch den medizinischen Dienst die Arbeitsagentur.
Hier wird es sehr gut erklärt. Dass das Jobcenter sie nicht darauf hinwies, kann man schon als grob fahrlässig bezeichnen.


melden

Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 20:32
@Perli

vielen Dank,
das werde ich mir mal durchlesen!

Nachtrag: das klingt gut :)
damit kann sie vil was machen!


melden

Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 20:43
@Perli

was du beschreibst, trifft meiner Meinung nach nur bei drohender Behinderung zu . also, solange Reha möglich ist.

bei festgestellter dauerhafter Erwerbsunfähigkeit liegt kein Fall mehr für die REHA vor, deswegen gibt es auch keine Leistungen zur REHA, wie Ausbildung über den Rentenversicherungsträger.

drohende Behinderung - ungleich- volle Erwerbsunfähigkeit
drohende Behinderung ---> REHA
volle EU - keine REHA


melden

Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 20:47
@lawine
Stimmt so nicht ganz, auch bei bestehender Behinderung wird das geprüft und bewilligt.
Schau einfach mal in den Link oben, da steht es.

"Die Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben umfasst alle Maßnahmen und Leistungen, die Jugendlichen und Erwachsenen bei einer vorhandenen oder drohenden Behinderung helfen sollen, möglichst auf Dauer beruflich eingegliedert zu werden oder eingegliedert zu bleiben."


melden

Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 20:50
@Perli
nochmal:
Behinderung - selbst ein Grad der Behinderung von 100% - muss nicht Erwerbsunfähigkeit bedeuten. deswegen das Teilhabe GEsetz und die REHA.

für Behinderte oder Menschen, denen Behinderungen droht oder die Behinderung droht, sich zu verschlechtern, kommen in die REHA (auch berufliche R.)

volle Erwerbsunfähigkeit gibt es erst, wenn eine REHA Maßnahme (egal welche) dauerhaft nicht zu Besserung führt.

ein Streit darüber hilft der TE eröffnerin nicht weiter.

die Schritte: Sozialamt, Gericht, Anwalt sollten zügig abgearbeitet werden um den Ausbildungserfolg nicht zu gefährden


melden

Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 20:53
@lawine
Ich widerspreche Dir ja nicht, sondern weise lediglich daraufhin, dass es hätte geprüft werden müssen. Das ist wohl nachweislich durch den medizinischen Dienst nicht geschehen.


melden

Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 20:58
bei vorliegender voller EU muss der Medizinische Dienst überhaupt nix prüfen.

Ansprechpartner für eine Überprüfung, ob die volle EU weiterhin besteht, ist der Träger der Rentenversicherung (oder wer immer der TEin die EU bestätigt hat).

@Zerox wer war das bei dir?


so wie ich die TEin verstanden habe, besteht ihre dauerhafte Leistungseinschränkung fort.

es muss für die Feststellung der EU ein sozial- medizinisches Gutachten angefertigt worden sein, und darin stehen die Leistungseinschränkungen.


3x zitiertmelden

Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 21:08
@lawine
Dann eine Frage an Dich, scheinst Dich ja mit EU gut auszukennen.
Hätte sie, als es ihr gesundheitlich wieder besser ging (laut TE im Februar 2016) zu ihrem Träger der Rentenversicherung gehen und sich nochmals begutachten lassen sollen?
Dann hätte sie doch eventuell über die Rentenversicherung eine Ausbildung finanziert bekommen. Ist meine Einschätzung korrekt?


1x zitiertmelden

Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 21:08
Erst mal muss Die TE an Geld kommen,
den das ist zu Zeit schrecklich nötig,
damit Sie ihre Bude nicht verliert!

@lawine
Fragte ich auch :)

mir schrieb sie, stehe im EP..
hatte nur das Gefunden, aber welcher Amtsarzt von wem beauftragt ( wahrscheinlich Sozialamt)
Mein erster Sachbearbeiter beim Grundsicherungsamt versicherte mir, dass sie an das Attest vom Amtsarzt, in dem mir dauerhafte Erwerbsunfähigkeit bestätigt wurde,
Man kann auch mit einer EU, wieder zurück ins Arbeitsleben..
die EU wird alle 2j, geprüft ob Besserung eingetreten ist oder nicht!
Ist man in der Lage ,eine gewisse Zeit zu arbeiten, aber nicht voll, geht es in die Teil Erwerbsminderung!
Damit kann man auch ein Antrag stellen um eine Arbeits Reha zu machen *z.b in einem Geschützten Rahmen*
Arbeit in einer Behindertenwerkstatt um nach und nach wieder von dort auf den 1 Arbeitsmarkt zu kommen!

*ob das nun auch für Leute ist, die vorher keine Ausbildung gemacht haben oder in Arbeit standen!, weiß ich nicht*

Kann nur Erfahrungswerte vermitteln!


melden

Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 21:21
@Zerox

Bei dir kommen mehrere ungünstige Faktoren zusammen. Du bist unter 25, also sind deine Eltern verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. Entweder in monetärer Form oder mittels Kost und Logis. Dass dein Vater keinen Unterhalt zahlt, zählt dabei nicht, denn bevor der Staat dich in Form von H4 unterstützt, wärst du sowieso verpflichtet, gegen deinen Vater gerichtlich vorzugehen, um den dir zustehenden Unterhalt zu erhalten.

Nun fällst du aber auch aus der Grundsicherung raus, weil du über drei Stunden pro Tag arbeitsfähig bist. Unterricht zählt da wie Arbeit, weil du dich dabei auch konzentrieren musst. Dass du einen Teil des Unterrichts wegen Krankheit versäumst, zählt dabei auch nicht.

Wie andere schon erläutert haben, steht dir das Schüler-Bafög zu und das Kindergeld, das du unbedingt noch beantragen solltest.

Meine Frage wäre nun: Warum machst du deinen Schulabschluss nicht in einem Berufsbildungswerk? Dort werden neben Ausbildungen im geschützten und ärztlich betreuten Rahmen auch die Möglichkeit zu Haupt- und Realschulabschlüssen angeboten. Du hättest in einer solchen Einrichtung ein Zimmer, Essen gibt es da auch bzw. bekommt man teilweise Essensgeld, wenn man in Außenwohngruppen (also quasi betreute WGs) untergebracht ist und das Bafög fällt zwar weg, dir stehen aber immer noch dein Kindergeld und eine geringe finanzielle Entschädigung (man haue mich nicht, wenn ich jetzt was falsches erzähle, aber mein Freund hat mir mal was von 104€ erzählt). Deine Wohnung an deinem jetzigen Wohnort müsstest du allerdings aufgeben und dich offiziell entweder bei deiner Mutter oder bei deinem Vater anmelden und dort auch gewisse Zeiten, z.B. während der Ferien verbringen.

Wie genau du an einen solchen Paltz in einem BBW kommst, kann ich dir allerdings nicht im Detail sagen. Da ist mein freund der Fachmann, der macht da momentan eine Ausbildung, nachdem er über mehrere Jahre erwerbsunfähig war. Hängt ja auch immer von der zugrunde liegenden Krankheit ab, denn bei ihm war es z.B. etwas Psyschiches, sodass er vorher eine Reha absolviert hat und schließlich eine fachliche Empfehlung bekommen hat, um diese Ausbildung machen zu können. Auch, ob es da Unterschiede zu den Schulabschlüssen gibt, weiß ich folglich nicht. Die Maßnahme wird aber auf alle Fälle vom Jobcenter/der Arbeitsagentur finanziert. Dort solltest du dich also alsbald kundig machen und am besten speziell auf diese Möglichkeit hinweisen.

Dass es dem Staat lieber ist, dass du lebenslang H4 oder Grundsicherung beziehst, ist nämlich tatsächlich nur ein Märchen. Das Problem ist eher, das einzelne Mitarbeiter keinerlei Überblick über die Möglichkeiten des Systems, vor allem abseits des normalen Bildungswegs haben. Auf den Luxus einer eigenen Wohnung müsstest du folglich mindestens bis zu deinem Bildungs-/Ausbildungsabschluss bzw. bis zu deinem 25. Geburtstag (je nachdem, was früher eintritt) verzichten. Ab diesem magischen Datum würde dir dann unabhängig davon, ob du nichts oder eine solche überbetriebliche Maßnahme machst, ALG2 zustehen.


3x zitiertmelden

Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 21:24
@Perli
Zitat von -Alexa--Alexa- schrieb:Hätte sie, als es ihr gesundheitlich wieder besser ging (laut TE im Februar 2016) zu ihrem Träger der Rentenversicherung gehen und sich nochmals begutachten lassen sollen?
Dann hätte sie doch eventuell über die Rentenversicherung eine Ausbildung finanziert bekommen. Ist meine Einschätzung korrekt?
wenn das Leistungsvermögen zwischen 15-30 Stunden gelegen haben sollte, und die volle EU vorallem wegen der Lage am Arbeitsmarkt festgemacht wurde, wäre REHA möglicherweisein Betracht gekommen.
die Rentenversciherungsträger bieten berufliche REHA und auch Umschulungen an.
eine Umschulung kommt aber nur in Betracht, wenn bereits eine Ausbildung abgeschlossen wurde (UM-Schulung)

wenn man direkt nach der Schule in die EU muss, ohne in die Rentenversicherung eingezahlt zu haben, kann man dies nicht in Anspruch nehmen.

Für Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversciherung sind evt Beitragszeiten und Anrechungszeiten notwendig. Rentenrecht kenne ich mich nicht so gut aus

ein Gespräch mit der Rentenversciherung kann sich lohnen, dazu kenne ich aber die Hintergünde zu ungenügend.

die TEin sollte auch nicht alle , sich und ihre Krankheit betreffenden Aspekte ihrer EU hier offenbaren.

dies ist kein geschütztes Forum.


melden

Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 21:28
@lawine

Das mit der Umschulung stimmt nicht ganz. Ich habe auch eine Umschulung absolviert, obwohl ich krankheitsbedingt erst mein Studium geschmissen und dann meine Ausbildung zur Erzieherin abbrechen musste. das kleine aber feine Detail: ich war, nachdem ich ein Jahr in Reha war, über 25. Überbetriebliche Erstausbildungen werden von Berufsbildungswerken angeboten, die allerdings nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen Menschen über 25 aufnehmen. Der Unterschied liegt in der Praxis vor allem darin, das man vom Teilnehmer einer Umschulung erwartet, aufgrund des Alters bereits selbstständiger agieren zu können, sodass eine Umschulung auch nur zwei statt der drei Jahre einer Ausbildung dauert.


melden

Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 21:29
@Sterntänzerin
warst du vor deiner Ausbildung voll ERwerbsunfähig??


melden

Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 21:34
@Zerox

bist du EU Rentner bei der Rentenversicherung Bund?


melden

Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 21:40
@lawine

Wie soll ich es sagen.... Ich habe mir das endgültige Urteil des Sozialgerichts nicht angeschaut und mich einfach nur drüber gefreut, dass jemand anderes den Ärger am Hals hatte. :D

Zur Erläuterung: Ich bin quasi von der Ausbildung in die Reha gekommen und weil das anscheinend unüblich ist und sich niemand auf dem Amt (sei es nun Arbeits- oder Sozialamt) mit diesem Sonderfall ausgekannt hat, lief während meiner kompletten Reha ein Rechtsstreit darüber, ob mir das Sozialamt Grundsicherung geben muss oder doch das Jobcenter, weil ich in der medizinisch-beruflichen Reha unter anderem auch schnell meine Leistungsfähigkeit wieder auf über 3 Stunden pro Tag gesteigert habe. Dieses Kuddelmuddel hat sich über ein ganzes Jahr gezogen, während dessen ich zwar die Reha von der Arbeitsagentur bezahlt bekommen habe, aber eben sonst keine Leistungen erhalten habe. Ein dank an dieser Stelle an meiner Mutter, denn außer einem Dach über dem Kopf und drei Mahlzeiten am Tag braucht der Mensch doch noch ein paar Euro mehr zum Leben und es für grundlegende Hygieneartikel. Dann hat noch ein Richter Mist gebaut, weil der vor Überarbeitungen eine Zahl falsch gelesen hat, sodass er davon ausging, ich würde nicht acht Stunden täglich arbeiten, sondern nur zwei uuuuund..... long Story short: Irgendwann hatten sie wohl auspaldowert, aus welchem Topf mir Geld zugestanden hätte, sodass mir zumindest ein Teil nachträglich gezahlt wurde. Die Sache hat mich aber so viel Nerven gekostet, dass dafür eine Betreuerin eingesetzt werden musste, die ich noch nicht mal genau danach gefragt habe, welcher Topf es denn gewesen ist.

Dauerhaft erwerbsunfähig war ich also wohl nicht, aber unter Umständen zumindest so erwerbsgemindert, dass das Sozialamt für mich zuständig gewesen wäre.


melden

Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 21:43
Weiß nicht ob es einen Hier interessiert und evt vom nutzen sein kann!

Ich bin voll Erwerbsunfähig und beziehe Rente!


melden

Armut durch Schule, Rauswurf aus SGBXII, drohende Obdachlosigkeit

27.01.2017 um 21:46
@Sterntänzerin
schlimm für dich, aber dein Fall liegt "finanztechnisch" günstiger als der Fall von @Zerox
bei @Zerox kommt einfach vieles zusammen und eigentlich nur der Vater als Zahler in Betracht.


melden