@Zerox Zerox schrieb:Grundsicherung habe ich ja *trotz* Unterhaltspflicht des Vaters bekommen. Über zwei Jahre. Das war kein Problem. Dass ich die Schule begonnen habe und dadurch keinen Anspruch mehr auf Grundsicherung habe, DAS ist das Problem.
Erstmal meinen vollen Respekt, dass du trotz gesundheitlicher Einschränkungen eine Ausbildung begonnen hast und diese durchziehen willst!!!
leider wurde dir das mit der Grundsicherung von Anfang an falsch erklärt. du hast dich darauf verlassen und stehst nun ziemlich im Stress wegen deiner finanzen.
wenn du Bafög bekommen kannst, musst du Bafög beziehen, es ist sozusagen "vorrangig". Grundsicherung bekommst du nicht während der Ausbildung, Wohngeld auch nicht.
Mach dir für dein weiteres Vorgehen einen Plan und setze diesen zügig um, denn Zeit ist Geld!! Welche Schritte wären jetzt geraten, wohin solltest du dich wenden?
1. Sozialamt:
es könnte sein, dass das für dich zuständige Sozialamt AUF ANTRAG bis zu sechs Monate die Miete übernimmt, du dir dafür aber dringend!! eine günstige Bleibe suchen musst.
2. Vater/Erzeuger
dein Bafög Satz ist ziemlich niedrig. Du hast einen Vater, dessen Leistungsfähigkeit vom Amt festgestellt wurde. Du musst deinen Vater in die Pflicht nehmen, ER, nicht die Gesellschaft!! ist dir zu Unterhalt verpflichtet.
3. Gang zum Gericht
beim zuständigen Amtsgericht beantragst du eine kostenfreie Erstberatung durch einen Anwalt
4. Gang zum/r AnwaltIn , möglichst FachanwaltIn für Familienrecht. Gleich von Anfang an beantragst du Verfahrenskostenhilfe! (Antrag gibt dir AnwaltIn sofort)
AnwaltIn erledigt Punkt 2 für dich (parallel kannst du es selbst versuchen, wenn du die Nerven dazu hast), und zwar etwa so:
den Herrn Erzeuger anschreiben:
*aktuellen Ausbildungsnachweis beilegen
*Höhe deines Unterhaltsanspruches benennen (Düsseldorfer Tabelle, Stand 2017 gibt Auskunft über die Unterhaltshöhe, davon ziehst du dein Bafög und das Kindergeld ab
*Kontonummer dazu schreiben
*14-Tages Frist setzen und gleichzeitig eine Klage auf Unterhaltszahlung ankündigen für den Fall, dass er die Frist untätig verstreichen lässt.
Übrigens: die Weigerung, Unterhalt zu zahlen, wenn man leistungsfähig ist, ist einen Straftat - kein Kavaliersdelikt!!
5. gibt es immer mal wieder gemeinnützige Organisationen oder Hilfsorganisationen, die mit einer Finanzhilfe akute Not lindern helfen - -ohne dass darauf ein Rechtsanspruch besteht. Vielleicht hast du eine Selbsthilfegruppe (regional/überregional), die du bei deiner speziellen Krankheit ansprechen und um Hilfe bitten kannst.
6. pn an lawine
7. good luck!