Das Parental Alienation Syndrom
01.12.2019 um 22:09sacredheart schrieb:Nicht der Elternteil, der verurteilter Kinderschänder oder sonstig Intensivstraftäter ist.Nun, nach unserer Rechtslage schränkt auch das nicht zwingend die elterliche Sorge ein. Man würde sich Gedanken um den Umgang machen, insbesondere bei Beispiel eins, aber auch das würde nicht zwangsläufig bedeuten, dass das Sorgerecht vollständig entzogen wird.
Die elterliche Sorge ist ein hohes, im Grundrecht verankertes Gut. Man ist sehr bewusst von einer relativ einfachen Sorgerechtsneuregelung dazu übergegangen, das Ganze deutlich enger zu sehen. Es wäre in vielen Fällen leichter für die Betroffenen, wenn grundsätzlich derjenige die alleinige Sorge hätte, bei dem das Kind lebt. Das ist aber heute auf Grund der Rechtslage kaum noch herzustellen, und das hat seinen Sinn.