Ilvareth schrieb: Jetzt mal folgendes Beispiel: ein Dreijähriger läuft auf die Straße, ein Motorradfahrer kollidiert mit ihm, stürzt dabei und verletzt sich so schwer, dass er stirbt. Das Kind kommt leicht verletzt davon. Klassische fahrlässige Tötung bei einem Verkehrsunfall. Willst du den Dreijährigen vor Gericht stellen?
Das ist nicht das, was ich damit meine.
Und was hat ein 3-Jähriger auf der Straße verloren? Die gehören in einen Kinderwagen oder auf nem Arm von Mama oder Papa.
So, was ich meine: Die Strafmündigkeit sollte bei einer Straftat immer gelten. Eine Strafunmündigkeit ist irrelevant in meinen Augen.
Ein Kind, dass zum Beispiel 6 ist oder 9, meinetwegen auch 10, ist zu einem Mord nicht fähig. In diesem Land.
Alles darüber wäre möglich. Besonders, da sie leicht beeinflussbar sind.
Gut, warum sollte man sie bestrafen? Kinder müssen Konsequenzen haben, wie jeder andere auch.
Nur das Strafmaß muss gut überlegt werden.
Aber wie bereits erwähnt, gibt es ja Einrichtungen.
Von daher hat diese Strafunmündigkeit ja bereits Einschränkungen, was ich gutheiße, denn er oder sie könnte es ja wieder tun.