Der Fall Rainer W./Drachenlord
Der Fall Rainer W./Drachenlord
18.02.2022 um 01:07..
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Vymaanika schrieb:Nein, das ist lediglich raineresker Unsinn...mein Beleid zur Krebsaugentherapie.Ich habe schon weitaus Schlimmeres / Groteskeres gesehen. ;-)
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Der Fall Rainer W./Drachenlord
18.02.2022 um 09:52MarinaG. schrieb:Ich habe es getan. Und ich habe lachen müssen. Mea maxima culpa. Okay, das erreicht ein Level, dabei frage ich mich, ob das der Gutachter auch gesichtet hat?Ach, da wird auch nicht wirklich einen Gutachten erstellt worden sein. Dafür sind die Taten und er selbst viel zu unbedeutend, dass da das Gericht überhaupt einen Sachverständigen für beauftragt hat. Glaube ich nie und nimmer.
Das interessiert ein Gericht auch nicht, ob auf einer Pornoseite "Selfmade-Videos" von euer Lordschaft existieren, so lange da keine K9 Praktiken oder Sex mit Kindern gezeigt wird.
Eben. Pathologisch völlig irrelevant. "Erschreckend" sind die hohen Klickzahlen, die Winkler mit diesen Videos mehr oder minder generiert und somit einen lukrativen Nebeneffekt erzielt...
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18.02.2022 um 12:43Coldcases schrieb:Der Ansatz ist richtig, ihn links liegen zu lassen. Leider funktioniert das aber nicht mehr.Das ist natürlich klar. So richtig gehört hab ich von dem Typen ein Mal in den Nachrichten, ich hab aber eher weggehört, weil für mich uninteressant und dann natürlich hier.
Vymaanika schrieb:Google mal "Ogerporn"Wenn ich dafür nicht bestraft werde, würd ich lieber lassen;)
Vymaanika schrieb:beim Fussball schauenGut ich mag kein Fußball, stimme dem aber dennoch unumwunden zu. :D
Da hat man zumindest einen Mehrwert, dabei würde ich bleiben.
Gucky.
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18.02.2022 um 19:04Gucky87 schrieb:ichtig gehört hab ich von dem Typen ein Mal in den Nachrichten, ich hab aber eher weggehört, weil für mich uninteressant und dann natürlich hier.
Ging mir ähnlich. Er hat es mehrfach in die Gazetten geschafft. War öfters Thema in der Bildzeitung und sein Konterfei war auf der ersten Seite wiederzufinden. Spiegel TV widmete ihm eine ganze Reportage usw.
Seine Begrüßung: "Maddl Loide, ein herzliches Willkommen beim Drachen", ist in der Youtube Gemeinde, bei Hatern, Fanboys und Fangirls allseits beliebt geworden...
Bis dato dachte man, dass die Familie Ritter aus Köthen das "Maß aller Dinge sei". Weit gefehlt. Es ging noch besser was Trash betraf und er, Drachlord bekam endlich seine Anerkennung und den "Fame", wofür er ja laut eigener Aussage, so viele Jahre "hart gearbeitet" hatte...
Der Fall Rainer W./Drachenlord
19.02.2022 um 12:26..
Hier einmal ein Link zu einer ausführlichen, kostenlosen Leseprobe, eines Buches, das sich mit Begutachtungen beschäftigt (Zielsetzung, Ablauf, Möglichkeiten, Indikationen etc. pp.). Ich habe es hier im Regal und finde es durchaus empfehlenswert.
--> KLICK!
LG Mina
Coldcases schrieb:Ach, da wird auch nicht wirklich einen Gutachten erstellt worden sein. Dafür sind die Taten und er selbst viel zu unbedeutend, dass da das Gericht überhaupt einen Sachverständigen für beauftragt hat. Glaube ich nie und nimmer.Nun ja, es gibt vielfältige Formen der Begutachtung. In der Frühphase, in der der Delinquent meistens eine Bewährungsstrafe erhält, ist die Tatschwere moderat, wird idR noch nicht solch ein Aufwand betrieben, stimmt. Da er indes bereits über diese Phase hinaus ist, ist mAn durchaus davon auszugehen, dass ein Gutachten angeordnet wurde und vorliegt (was ja angeblich auch verlesen wurde). Über die Qualität desselben kann man indes natürlich streiten. Du scheinst davon auszugehen, dass, damit eine Begutachtung vorgenommen würde, der Fall in gewisser Weise "spektakulär" oder besonders sein müsste? Hier irrst Du, meiner Erfahrung nach. Solche Begutachtungen, auch außerhalb des Justiz- sondern im sozialen Bereich, gehören zum Standard mittlerweile.
Hier einmal ein Link zu einer ausführlichen, kostenlosen Leseprobe, eines Buches, das sich mit Begutachtungen beschäftigt (Zielsetzung, Ablauf, Möglichkeiten, Indikationen etc. pp.). Ich habe es hier im Regal und finde es durchaus empfehlenswert.
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LG Mina
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19.02.2022 um 12:43MarinaG. schrieb:Nun ja, es gibt vielfältige Formen der BegutachtungEben. Diese "Stellungnahme" oder auch Gutachten genannt, kann bereits mehrere Jahre zurückliegen.
MarinaG. schrieb:Da er indes bereits über diese Phase hinaus ist, ist mAn durchaus davon auszugehen, dass ein Gutachten angeordnet wurde und vorliegt (was ja angeblich auch verlesen wurde). Über die Qualität desselben kann man indes natürlich streiten.Was lediglich nichts weiter als eine "Annahme" ist. Es gibt dafür keine verlässliche Quelle, woraus hervorgeht, dass tatsächlich ein Sachverständiger im Rahmen der Verhandlung im letzten Oktober eigens dazu beauftragt worden ist.
MarinaG. schrieb:Du scheinst davon auszugehen, dass, damit eine Begutachtung vorgenommen würde, der Fall in gewisser Weise "spektakulär" oder besonders sein müsste?Mitunter. Wie ich bereits schrieb, haben wir es beim Drachenlord nicht mit einem Intensivtäter zu tun, der bei seinen Straftaten mit Vorsatz handelte.
MarinaG. schrieb:Hier irrst Du, meiner Erfahrung nach. Solche Begutachtungen, auch außerhalb des Justiz- sondern im sozialen Bereich, gehören zum Standard mittlerweile.Natürlich. Das streite ich auch überhaupt nicht ab. Aber hier ging es um die Vorwürfe von Straftaten die vor Gericht verhandelt werden. Und in diesem Zusammenhang, gehe ich nicht davon aus, dass eigens extra ein Gutachter vom Gericht dazu beauftragt worden ist.
Davon war auch nirgendwo in den Medien die Rede. Bei den Wellen, die die Kausa Drachenlord schlug, wäre dies erwähnt worden.
Der Fall Rainer W./Drachenlord
19.02.2022 um 13:09..
--> https://www.lr-online.de/nachrichten/psychische-stoerungen-und-die-schuldfaehigkeit-im-strafrecht-36527468.html (Archiv-Version vom 18.01.2022)
LG Mina
Coldcases schrieb:Mitunter. Wie ich bereits schrieb, haben wir es beim Drachenlord nicht mit einem Intensivtäter zu tun, der bei seinen Straftaten mit Vorsatz handelte.Natürlich geht das Gericht von Vorsatz aus, wenn es den Lord als voll schuldfähig beurteilt. Und das hat es, wenn es regulären Strafvollzug verhängt. Das wird noch unterstrichen, weil es, trotz der vermeintlichen Intelligenzminderung, die wohl in dem vorliegenden Gutachten bescheinigt wird, von einer vollen Steuerungsfähigkeit und klaren Geistesverfassung, (ohne psychisch relevante Einschränkungen, wie sie z. B. ein psychotisches Geschehen rechtfertigen würde) des Herrn ausgeht; ansonsten hätte es schuldmindernd Beachtung gefunden.
--> https://www.lr-online.de/nachrichten/psychische-stoerungen-und-die-schuldfaehigkeit-im-strafrecht-36527468.html (Archiv-Version vom 18.01.2022)
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19.02.2022 um 13:12MarinaG. schrieb:Natürlich geht das Gericht von Vorsatz aus, wenn es den Lord als voll schuldfähig beurteilt.Ja und da liegt das Problem, weil sie die Sachlage lediglich nur nach Aktenvorlage beurteilen. Also entsteht das zwangsläufig.
Hätte man sich intensiv mit der Kausa Drachenlord beschäftigt, so unterstelle ich, dass man zu einem anderen Entschluss gekommen wäre. Das ist ja auch die Meinung, die viele Rechtsexperten vertreten. Und wahrlich nicht unbedingt neu was ich hier argumentiere und schreibe, welche das Urteil als schlechten Witz und falsch einstufen.
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19.02.2022 um 13:26..
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Coldcases schrieb:Ja und da liegt das Problem, weil sie die Sachlage lediglich nur nach Aktenvorlage beurteilen. Also entsteht das zwangsläufig.Wie ich bereits erschöpfend ausführte, kann und soll ein Gericht dezidiert nach Akten- (und damit Fakten-)lage, und gründend auf Gesetzesgrundlage urteilen, sonst käme nämlich Willkür dabei heraus. Dass die Aktenlage womöglich zu dürftig gehalten war und noch keine explizite Gesetzesgrundlage vorzuliegen scheint (ich werde das mal eruieren, bei Gelegenheit), ist nicht die Schuld des Gerichtes. Insofern sind Deine Anwürfe an diese Stelle obsolet. ;-)
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19.02.2022 um 13:30MarinaG. schrieb:Wie ich bereits erschöpfend ausführte, kann und soll ein Gericht dezidiert auf Aktengrundlage auf Gesetzesgrundlage urteilen, sonst käme nämlich Willkür dabei heraus. Dass die Aktenlage womöglich zu dürftig gehalten war und noch kleine explizite Gesetzesgrundlage vorzuliegen scheint (ich werde das mal eruieren, bei Gelegenheit), ist nicht die Schuld des Gerichtes. Insofern sind Deine Anwürfe an diese Stelle obsolet. ;-)Wie kommen da definitiv nicht auf einen Konsens. Ich sehe das völlig anders. Das habe ich bereits auch schon mehrfach erörtert, warum das Urteil nicht richtig ist. Schließe mich somit da nahtlos der Meinung von Rechtsexperten an.
Der Fall Rainer W./Drachenlord
19.02.2022 um 13:37..
;-)
Coldcases schrieb:Wie kommen da definitiv nicht auf einen Konsens. Ich sehe das völlig anders. Das habe ich bereits auch schon mehrfach erörtert, warum das Urteil nicht richtig ist. Schließe mich somit da nahtlos der Meinung von Rechtsexperten an.Die Experten sind indes nicht im Sinne Deiner Argumentation der Meinung, dass per se das Gericht die Fehler gemacht hätte. Es geht inhaltlich wohl vorrangig um die Aktenlage und Gesetzesgrundlage. Ein Gericht ist immer nur so "gerecht" wie es aufgrund der Gegebenheiten möglich ist. Richter sind keine Ermittler, die eine Sachlage zu ermitteln hätten. Sie urteilen lediglich aufgrund (bereits) vorliegender (oder zusätzlich angeforderter) Fakten. Ich bestreite gar nicht, dass die Faktenlage (und womöglich auch die Rechtslage) suboptimal waren. Was ich indes nicht mitgehen mag, ist Dein, in meinen Augen undifferenziertes Gerichtsbashing.
;-)
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19.02.2022 um 13:53MarinaG. schrieb:Richter sind keine Ermittler, die eine Sachlage zu ermitteln hätten.Fuer diese Phrase, bitte gleich drei Euro ins Phrasenschwein. Das nenne ich mal der Weisheit letzten Schlusses…
MarinaG. schrieb:Ein Gericht ist immer nur so "gerecht" wie es aufgrund der Gegebenheiten möglich ist.Genau, deswegen gibt es auch immer wieder eine ganze Reihe an Fehlurteilen aufgrund der “Gegebenheiten”…
Selten so eine blödsinnige Argumentation, die auf ganz klapprigen Beinen daher kommt, gehört, sorry.
MarinaG. schrieb:Was ich indes nicht mitgehen mag, ist Dein, in meinen Augen undifferenziertes Gerichtsbashing.Weil ich die Auffassung vertrete, dass man bevor
man jemanden wie den Drachenlord in diesem Rechtsstaat rechtskräftig verurteilt, moniere sich mit den Ereignissen “ nicht ausreichend”
genug beschäftigt zu haben, ist das also undifferenziertes Bashing, wenn ich das dem Gericht in diesem Fall vorwerfe, wo es um die “Reaktion” von jahrelangen, äußerst perfiden, widerwärtigen Cybermobbingattacken geht?
Ach Kindchen…was soll man dazu noch sagen?
Der Fall Rainer W./Drachenlord
19.02.2022 um 13:59..
Ich schaue mir auch die Vorgeschichte aktuell etwas genauer an. Hier z. B. einmal eine Stellungnahme des Gerichtes zum Urteil:
"In mehreren Fälle wurde der "Drachenlord" nach gegenseitigen Beschimpfungen handgreiflich: Vor Gericht gab er selbst zu, einen Mann vor seinem Haus mit einer Taschenlampe attackiert und an der Stirn verletzt zu haben. Einen anderen habe er in den Schwitzkasten genommen und geschlagen. Auch Polizisten habe er beleidigt.
Einige dieser Taten beging er in seiner Bewährungszeit. Im September 2019 hatte das AG ihn bereits wegen einer Pfefferspray-Attacke zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Deshalb hatte die Staatsanwaltschaft auch eine höhere Haftstrafe für ihn gefordert, als die Richterin am Ende verhängte.
"Täter und Opfer zugleich"
"Dieses Urteil ist nicht leicht gewesen", sagte diese bei der Urteilsbegründung. Der Youtuber sei Täter und Opfer zugleich. "Dieses Verfahren ist ein trauriges Beispiel dafür, welche Folgen Hass und Mobbing im Internet haben." Es gebe Leute, die sich daran ergötzten, ihn psychisch fertig zu machen und zu provozieren, kritisierte die Richterin. Er begebe sich aber auch selbst immer wieder in die Schusslinie.
"
Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-nuernberg-4ns955js16361419-drachenlord-youtube-berufungsverfahren-maerz-2022/
Dem Gericht war die Lage also - zumindest teilweise - durchaus offenbar. Ich denke, die Vorgeschichte spielte sehr stark in das Ganze hinein. Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass dieses Urteil zwar womöglich der Sache an sich nicht gerecht wird, indes eine gute Chance dafür darstellt, mal eine Unterbrechung in diese unselige Spirale hinein zu bekommen. Hinzu kommt, dass das Ganze ja noch nicht beendet ist. Womöglich bereitet sich der Verteidiger diesmal besser vor und kann einiges richtigstellen; im Sinne des Lords. Eine Strafe halte ich persönlich indes durchaus für angemessen, aufgrund der Signalwirkung für den Herrn selber. Dabei ist es gleichgültig, was die Mobber taten. Mit Gewalt zu reagieren - und zwar in einer Form der ständigen Wiederholung - das kann mAn nicht mehr als reine Notwehr durchgehen.
LG Mina
Ich schaue mir auch die Vorgeschichte aktuell etwas genauer an. Hier z. B. einmal eine Stellungnahme des Gerichtes zum Urteil:
"In mehreren Fälle wurde der "Drachenlord" nach gegenseitigen Beschimpfungen handgreiflich: Vor Gericht gab er selbst zu, einen Mann vor seinem Haus mit einer Taschenlampe attackiert und an der Stirn verletzt zu haben. Einen anderen habe er in den Schwitzkasten genommen und geschlagen. Auch Polizisten habe er beleidigt.
Einige dieser Taten beging er in seiner Bewährungszeit. Im September 2019 hatte das AG ihn bereits wegen einer Pfefferspray-Attacke zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Deshalb hatte die Staatsanwaltschaft auch eine höhere Haftstrafe für ihn gefordert, als die Richterin am Ende verhängte.
"Täter und Opfer zugleich"
"Dieses Urteil ist nicht leicht gewesen", sagte diese bei der Urteilsbegründung. Der Youtuber sei Täter und Opfer zugleich. "Dieses Verfahren ist ein trauriges Beispiel dafür, welche Folgen Hass und Mobbing im Internet haben." Es gebe Leute, die sich daran ergötzten, ihn psychisch fertig zu machen und zu provozieren, kritisierte die Richterin. Er begebe sich aber auch selbst immer wieder in die Schusslinie.
"
Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-nuernberg-4ns955js16361419-drachenlord-youtube-berufungsverfahren-maerz-2022/
Dem Gericht war die Lage also - zumindest teilweise - durchaus offenbar. Ich denke, die Vorgeschichte spielte sehr stark in das Ganze hinein. Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass dieses Urteil zwar womöglich der Sache an sich nicht gerecht wird, indes eine gute Chance dafür darstellt, mal eine Unterbrechung in diese unselige Spirale hinein zu bekommen. Hinzu kommt, dass das Ganze ja noch nicht beendet ist. Womöglich bereitet sich der Verteidiger diesmal besser vor und kann einiges richtigstellen; im Sinne des Lords. Eine Strafe halte ich persönlich indes durchaus für angemessen, aufgrund der Signalwirkung für den Herrn selber. Dabei ist es gleichgültig, was die Mobber taten. Mit Gewalt zu reagieren - und zwar in einer Form der ständigen Wiederholung - das kann mAn nicht mehr als reine Notwehr durchgehen.
LG Mina
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19.02.2022 um 14:03MarinaG. schrieb:Ich denke, die Vorgeschichte spielte sehr stark in das Ganze hinein. Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass dieses Urteil zwar womöglich der Sache an sich nicht gerecht wird, indes eine gute Chance dafür darstellt, mal eine Unterbrechung in diese unselige Spirale hinein zu bekommen.Lediglich nur eine Verlagerung und temporäre Lösung des Problems und keine Bekämpfung, sofern das Urteil bestätigt werden sollte, was so klar nun auch noch nicht ist. Nach wie vor setzen 6, Hausaufgaben nicht gemacht.
Sequel follows... :)
Der Fall Rainer W./Drachenlord
19.02.2022 um 14:09..
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Coldcases schrieb:Lediglich nur eine Verlagerung und temporäre Lösung des Problems und keine Bekämpfung, sofern das Urteil bestätigt werden sollte, was so klar nun auch noch nicht ist.Eben. Es ist Aufgabe der Gerichte, zur Not auch nach und nach (dafür gibt es ja die Option der Berufung) zu einem möglichst hohen Maß der Angemessenheit zu finden. Dass nicht von vorneherein alles perfekt läuft, das sehe ich nun nicht als den Untergang des Abendlandes an. Ein Anfang ist indes ja gemacht. ;-)
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19.02.2022 um 17:04MarinaG. schrieb:Es ist Aufgabe der Gerichte, zur Not auch nach und nach (dafür gibt es ja die Option der Berufung) zu einem möglichst hohen Maß der Angemessenheit zu finden. Dass nicht von vorneherein alles perfekt läuft, das sehe ich nun nicht als den Untergang des Abendlandes an. Ein Anfang ist indes ja gemacht. ;-)Man wird sehen, was Ende März dabei rausspringt. Auch in Bezugnahme, inwieweit der Haus-und Grundstücksverkauf, was wohl, wenn ich es richtig verstanden habe, mehr oder minder eine Auflage/ein Naheliegen war ( ansonsten hätte er die Hütte freiwillig sicherlich nicht verkauft), sowie Eigenbemühungen, das Gericht berücksichtigen wird/kann, was sich dann letztendlich final auf das Urteil auswirken könnte.
Alles Andere ist ohnehin, da wir hier absolute Laien sind, Kaffeesatzleserei.
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19.02.2022 um 17:08..
Im Übrigen ist er noch nicht ausgezogen. Auch das könnte ihm zum Nachteil gereichen. Aber, im Grunde ist es gleichgültig, eine Strafe wird er ohnehin erhalten. Strittig ist lediglich deren explizite Gestaltung und Länge.
LG Mina
Coldcases schrieb:da wir hier absolute Laien sindSchon recht. *g* Der Leser macht sich selbst ein Bild (oder schreibt ggf. PN - ich rede nicht von Dir).
Im Übrigen ist er noch nicht ausgezogen. Auch das könnte ihm zum Nachteil gereichen. Aber, im Grunde ist es gleichgültig, eine Strafe wird er ohnehin erhalten. Strittig ist lediglich deren explizite Gestaltung und Länge.
LG Mina
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19.02.2022 um 17:14MarinaG. schrieb:Im Übrigen ist er noch nicht ausgezogen. Auch das könnte ihm zum Nachteil gereichen.Laut seiner Aussage, musste er wohl das Grundstück, samt Scheune und Haus verkaufen. Die Wohnungssuche gestaltet sich als schwierig. Aber nicht weil ihn kein Vermieter haben will, sondern da die Leute Angst vor Belagerung und Randale haben. Deswegen bleibt er zumindest bis zum Prozess dort wohnen und wird so lange von der Gemeinde geduldet. Aber die Obdachlosigkeit ist nicht weit von der Hand zu weisen. Stichpunkt Räumungsklage.
MarinaG. schrieb:Aber, im Grunde ist es gleichgültig, eine Strafe wird er ohnehin erhalten. Strittig ist lediglich deren explizite Gestaltung und Länge.Nein. Nicht ganz. Die Frage wird sein, ob die Strafe bleibt, höher ausfällt, oder noch einmal unter gewissen Aspekten, welche ich anführte, zur Bewährung ausfallen könnte. Also Bewährung wäre in dem Sinne nicht wirklich eine Strafe aus der Sicht des Drachens, sondern noch einmal ein Davonkommen mit einem blauen Auge.
Alles ist möglich.