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Coldcases schrieb:Es geht nicht um mein persönliches Vertrauen in den Strafvollzug. Bin aber der Meinung, dass der Mensch Winkler da völlig falsch aufgehoben ist und es das Problem von Cybermobbing, deren Reaktion in keinster Weise bekämpft.
Und das sehe ich anders. Er kommt in eine andere Situation, das ist ein Anfang. Wie es
womöglich weitergehen
könnte, das legte ich ja dar. Ihn allerdings, in seinem aktuellen, vollkommen in Abwehr befangenen Zustand, in eine solche (oder vergleichbare) Therapieeinrichtung, wie die der AWO, überstellen zu wollen, das halte ich für vollkommen sinnfrei. Um so etwas in Anspruch zu nehmen, muss ein gewisses Maß an Therapieeinsicht und Wille gegeben sein. Nach meinem Dafürhalten sehe ich dafür keine Anzeichen.
Wie ich bereits schrieb, gibt es dafür nicht einmal ein Gesetz. In den Staaten gibt es sog. "Harassment-Gesetze". Das ist ein besonderes Gesetz was Stalking, Cybermobbing, sowie sexuelle Belästigung zusammenfasst.
Im Bundesstaat Missouri gibt es bereits seit 2008 ein Gesetz gegen Cybermobbing, was Leute wie Winkler vor Online-Schikane schützt.
Selbst bei unseren Nachbarn in Österreich gibt es seit 2016 ein Gesetz gegen Cybermobbing was im StGB verankert ist.
Also, Deutschland hat wirklich eine Vielzahl an Gesetzen. An der reinen Anzahl mangelt es sicherlich nicht. Die Umsetzung ist, so denke ich, auch das worauf es ankommt. Im Fall des Lords könnte man auch problemlos den Stalking (Nachstellung) Paragraphen zur Anwendung bringen, um seine "Haider" mal ein bisschen auszubremsen. Nur muss das irgendwer anregen. Schlechte Anwälte gibt es überall, da nützt das beste Gesetz nichts.
Coldcases schrieb:Ich glaube es sollte "so langsam" ersichtlich sein, worum es mir eigentlich geht. Ich sauge es mir nicht aus den Fingern, wenn ich meine dass das Urteil gegen den Drachenlord ein Witz ist. Es bekämpft die Ursachen nicht.
Und hierin überzeugt mich Deine Argumentation eben nicht, weil Du die Mittel des hiesigen Vollzuges scheinbar unterschätzt.
LG Mina