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Der Fall Rainer W./Drachenlord

3.794 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Polizei, Mobbing, Stalking ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Rainer W./Drachenlord

27.05.2022 um 18:37
@sooma

Nichts, die Polizei kam, um dem Drachen seine Tätigkeit zu untersagen, seine Kunden - und nur das sind sie - sind von der örtlich zu diesem Zeitpunkt anwesenden Polizei nicht kommentiert oder gemaßregelt worden.
Haben sich auch nichtszu Schulden kommen lassen.

https://www.youtube.com/watch?v=-27CsOBn5HE (Video: Polizei beim Posterverkauf an der Drachenschanze (01.05.2018))


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

27.05.2022 um 19:23
@Nulpius
Zitat von NulpiusNulpius schrieb:Nichts, die Polizei kam, um dem Drachen seine Tätigkeit zu untersagen, seine Kunden - und nur das sind sie - sind von der örtlich zu diesem Zeitpunkt anwesenden Polizei nicht kommentiert oder gemaßregelt worden.
Haben sich auch nichtszu Schulden kommen lassen.
Schöne Anekdote, die aber Rainer W. in meinen Augen letztendlich nur wieder die Schuld an der Eskalation der späteren "Besucher", die das ganze Dorf terrorisiert haben, zuschieben möchte.

Rainer Ws. Leben ist eine ganz traurige "Story", an der sich "eine Masse, groß genug, dass sie nicht näher definiert werden kann", aufgeilt. Noch trauriger.


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

27.05.2022 um 21:18
Das ist eine der vielen Schattenseiten des Internets, und der sozialen Netzwerke (ich zähle da jetzt YouTube dazu obwohl es eigentlich nicht in die Kategorie fällt). Da nehmen solche Sachen schnell eine gewisse Eigendynamik an.

Dass solche Leute wie der Drachenlord a.) eine Bühne für sich haben, und ihre Inhalte an die Öffentlichkeit tragen können, und b.) umgekehrt dann dem ausgesetzt werden können, dem er ausgesetzt ist, sind beides Dinge die in einer besseren Welt nicht existieren würden. Und zugleich ein Paradebeispiel dafür in welche Richtung sich unsere Gesellschaft entwickelt.

Und damit stelle ich auch klar dass ich hier für niemanden Partei ergreifen oder mich auf eine Seite stelle, sowohl er als auch seine Hater müssen dringend therapiert, vor allem aber für immer und ewig aus dem Internet verbannt werden. Und Hausbesuche in offline, müssen natürlich strafrechtlich entsprechend belangt werden


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

27.05.2022 um 21:44
Zitat von CapitanoCapitano schrieb:Und Hausbesuche in offline, müssen natürlich strafrechtlich entsprechend belangt werden
Was soll die Polizei machen, wenn sich jemand vor dem Grundstück befindet und Hausfriedensbruch begeht? Mehr als einen Platzverweis erteilen, geht nun mal nicht. Eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch kann man stellen, ja, aber bei einmaligen Vergehen von einer Person, wird diese in über 90 Prozent der Fälle wegen Geringfügigkeit eingestellt.


Und mehr ist "strafrechtlich" nun mal nicht drin, sofern es zu keinerlei körperlicher Auseinandersetzung kommt, wo Beamte beispielsweise eingreifen könnten.

§ 238 ( Nachstellung/Stalking) muss erst einmal bewiesen werden um strafrechtliche Konsequenzen für die Verursacher zu haben. Bei der Masse an unterschiedlichen Leuten, die ihn verfolgt haben, äußerst schwierig in der Praxis nachzuweisen, wenn wir beim Drachenlord bleiben.


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

27.05.2022 um 21:48
@Coldcases

Zumal: Die Daten des Landesamtes Bayern sind öffentlich einsehbar gewesen: Viele standen schlicht auf öffentlichen Grund, ein Hausfriedensbruch kam gar nicht in Frage. Deswegen wurde ja eigens zu Gunsten von Rainer die Allgemeinverfügung erlassen - und selbst die sah nicht mehr als Platzverweise vor.


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

27.05.2022 um 22:03
@Coldcases

Die Kameras haben Jahr und Tag öffentlichen Grund gefilmt - was eine Strafttat ist, nebenbei.
Deswegen hat er auch einen Einlauf der Polizei erhalten, denn die filmte und streamte er auch. Kam sogar mit ins Urteil, glaube ich, und war Gegenstand der letzten Verhandlung.


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

27.05.2022 um 23:37
Zitat von NulpiusNulpius schrieb:Die Kameras haben Jahr und Tag öffentlichen Grund gefilmt - was eine Strafttat ist, nebenbei.
Das sowieso. Und als Beweis nur dann zulässig, wenn es sich wirklich um eine schwere Straftat handelt, wo das Gericht dann im Einzelfall entscheidet, inwieweit als Beweis zulässig. Die Frage die sich aufwirft ist, was genau unter einer schweren Straftat zu verstehen ist? Lässt man jetzt einmal ein Kapitalverbrechen außen vor.
Kann man heimlich hergestellte Aufnahmen als Beweismittel in einem Strafverfahren benutzen?

Im Strafverfahren unterliegen heimlich gemachte Aufzeichnungen nicht per se einem Beweisverwertungsverbot. Durch das erkennende Gericht findet eine Abwägung statt. Grundsätzlich können heimliche Aufnahmen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nur im Bereich der schweren Kriminalität als Beweismittel in Betracht kommen.
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/heimliche-aufzeichnungen-als-beweismittel-in-einem-strafverfahren_166147.html


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

27.05.2022 um 23:53
@Coldcases

Gemeinhin dürfte eine Ordnungswidrigkeit (gegen Allgemeinverfügung verstoßen) und ein Hausfriedensbruch (am Gatter rüddeln) nicht zu den schweren Straftaten zählen.

Und von Rainers mutmaßlichen Lügen, mit Messern und Pistolen bedroht worden zu sein, gab es weder eine Aufnahme seiner selbst noch ein bekenndes Video eines Haiders, obgleich dies zweifellos schwere Straftaten gewesen sein dürften.
Umgekehrt sind der Schlagstock-Angriff und das Herausrendern des Zahns beides dokumentiert.
Besonders letzteres sticht dabei heraus, da Rainer mit dem Besenstil nach einer Frau gelangt hat. Der ausführende Handtuch-Haider seinerseits ist ebenfalls verurteilt worden.

Nebenbei fand diese Aktion mitten im Dorf statt, wohin der Drachenlord die Besucher verfolgte, keineswegs auf seinem befriedeten Grund.

https://www.dailymotion.com/video/x7ucdpz

Es ist eben alles nicht so einfach, wie es scheint, denn wenn ich mit einem Besenstil schlagend und schreiend durch die Gegend laufe, dann trage ich selbstverständlich eine Mitverantwortung an allen womöglich eintretenden Konsequenzen.

Wie so oft: Rainer hätte im Haus bleiben und die Kameras und Alarmanlage aus lassen sollen.


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

28.05.2022 um 00:06
Zitat von NulpiusNulpius schrieb:Gemeinhin dürfte eine Ordnungswidrigkeit (gegen Allgemeinverfügung verstoßen) und ein Hausfriedensbruch (am Gatter rüddeln) nicht zu den schweren Straftaten zählen.
Denke ich auch. Damit ist wohl eher schwerer Diebstahl, räuberische Erpressung und schwere Körperverletzung gemeint.
Zitat von NulpiusNulpius schrieb:Und von Rainers mutmaßlichen Lügen, mit Messern und Pistolen bedroht worden zu sein, gab es weder eine Aufnahme seiner selbst noch ein bekenndes Video eines Haiders, obgleich dies zweifellos schwere Straftaten gewesen sein dürften.
Das sind Aussagen, die ohne Zeugen schwer beweisbar sind. Ebenso, dass ihm ein Hater vor Jahren einen Vorderzahn rausschlug. Seine Aussage. Aber keine Zeugen. Man kennt nur die Szenen, wo er mit einer Axt nach einem Hater wirft und die Backsteinwurfgeschichte. Das ist gefilmt und ins Netz gestellt worden. Sowohl der Wurf, sowie auch die verbreiteten Aufnahmen davon im Netz, sind beides Straftaten.
Zitat von NulpiusNulpius schrieb:Es ist eben alles nicht so einfach, wie es scheint, denn wenn ich mit einem Besenstil schlagend und schreiend durch die Gegend laufe, dann trage ich selbstverständlich eine Mitverantwortung an allen womöglich eintretenden Konsequenzen.
Es ist ja Vergangenheit. In den nächsten Wochen steht das Ergebnis der Revision an und dann wird das Urteil entweder so bestätigt und rechtskräftig oder es ändert sich doch noch etwas, was ich allerdings nicht glaube.


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

28.05.2022 um 00:46
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Ebenso, dass ihm ein Hater vor Jahren einen Vorderzahn rausschlug. Seine Aussage.
Gibt sogar ein Video davon!
26. Februar 2017

Quelle: dailymotion.com
https://dai.ly/x7ucdpz

Winkler fuchtelt mit einem Knüppel auf öffentlicher Straße herum und schreit das ganze Dorf zusammen.
Als sich der Besucher zu verteidigen versuchte, hat er Winkler den Eckzahn ausgeschlagen.


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

28.05.2022 um 00:53
Zitat von Headhunter66Headhunter66 schrieb:Als sich der Besucher zu verteidigen versuchte, hat er Winkler den Eckzahn ausgeschlagen.
Ich sehe und höre da eine Gruppe, die Rainer W. provoziert und sich daran ergötzt. Der Typ greift ihn doch ebenso an, von "Verteidigung" und "Besucher" keine Spur.

Widerwärtig.


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

02.06.2022 um 12:37
Aus aktuellem Anlass:

Es gibt Neuigkeiten, die vielleicht von Relevanz sind. Mal wieder wurden die Gerichte beschäftigt, es gab letzten Monat mehrere Verfahren gegen einige Haider.
Das Amtsgericht im mittelfränkischen Neustadt an der Aisch verhandelte im Mai in zehn Verfahren gegen mehrere Schaulustige und Angreifer wegen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten vor dem früheren Haus des Videobloggers in Altschauerberg.
[...]
In einem Fall habe das Amtsgericht eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung ausgesprochen. Außerdem habe es Verurteilungen zu Geldstrafen gegeben. Ein Verfahren sei gegen eine Geldauflage eingestellt worden, weil der Angeklagte ebenfalls verletzt worden sei. Die Verfahren sind nach Angaben des Gerichts teilweise noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.
Quelle: https://www.zeit.de/gesellschaft/2022-06/youtube-drachenlord-urteile-gegner-amtsgericht

Es wird also noch lange nicht Ruhe sein, dennoch finde ich es sehr bemerkenswert, dass sogar ein Fall ein Freiheitsstrafe OHNE Bewährung nach sich gezogen hat.


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

02.06.2022 um 12:43
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb am 28.05.2022: In den nächsten Wochen steht das Ergebnis der Revision an und dann wird das Urteil entweder so bestätigt und rechtskräftig oder es ändert sich doch noch etwas, was ich allerdings nicht glaube.
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg hat die RevIsion zurückgezogen:

https://www.br.de/nachrichten/bayern/staatsanwaltschaft-zieht-revision-im-drachenlord-prozess-zurueck,T7Q9Nbw
Nach der Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg die Revision im sogenannten "Drachenlord"-Prozess zurückgezogen. Man sei zu dem Schluss gekommen, dass eine Revision nicht erforderlich sei, sagte Antje Gabriels-Gorsolke, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, dem BR. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Winkler hat wegen gefährlicher Körperverletzung eine Bewährungsstrafe von 12 Monaten bekommen.
(31.05.2022)


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

02.06.2022 um 13:32
@H.W.Flieh

Zeigt meiner Meinung nach, dass das Justiz-System funktioniert.
RW hat seine Strafe bekommen & jetzt auch die Hater.
Dauert halt manchmal, aber wer ab und an mit Gerichten zu tun hat, kennt das.
Sehe RW aber in einer ziemlichen Sackgasse.
Geld weg, Führerschein weg, Auto weg, etc.
Was kann er den überhaupt noch machen?


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

02.06.2022 um 13:44
Zitat von WichtgestaltWichtgestalt schrieb:Sehe RW aber in einer ziemlichen Sackgasse.
Geld weg, Führerschein weg, Auto weg, etc.
Was kann er den überhaupt noch machen?
Ich würde aber sagen, in die Sackgasse hat er sich selbst gebracht. Man wird sehen was wird. Das er jetzt in der Versenkung verschwindet denke ich nicht. Wenn es wahr ist, dann will er sich ja in Behandlung begeben.
Zitat von WichtgestaltWichtgestalt schrieb:Zeigt meiner Meinung nach, dass das Justiz-System funktioniert.
RW hat seine Strafe bekommen & jetzt auch die Hater.
Würde ich so unterschreiben, dennoch, das wird vermutlich nicht jeder so sehen. Seit die Bewährung für RW rechtskräftig ist, tobt ja wieder der Haidermob in den sozialen Netzwerken.
Nachdem nun bekannt wurde, dass der YouTuber ein freier Mann bleibt und die Staatsanwaltschaft ihre Revision zurückgezogen hat, werden auf Twitter, Facebook und weiteren Kanälen immer mehr Stimmen laut, die Winklers Urteil anfechten. So wird das Urteil als „lächerlich“ betitelt und viele Hater meinen, dass erst etwas wirklich Schlimmes passieren muss, damit der Drachenlord ins Gefängnis kommt.
Quelle: https://www.ingame.de/news/streaming/drachenlord-urteil-bewaehrung-gerichtsverfahren-gefaengnis-hater-twitter-revision-staatsanwaltschaft-nuernberg-91584713.html


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

03.06.2022 um 11:24
Zitat von H.W.FliehH.W.Flieh schrieb:dennoch finde ich es sehr bemerkenswert, dass sogar ein Fall ein Freiheitsstrafe OHNE Bewährung nach sich gezogen hat.
Mittlerweile sind dazu weitere informationen durchgesickert. Derjenige war bereits auf bewährung und hatte 11 vorstrafen. Letzlich wurde er zu 2 monaten ohne bewährung verdonnert, weil er über den zaun geklettert ist und somit hausfriedensbruch begangen hat.
Der Mann, der eine Haftstrafe ohne Bewährung kassierte, wurde wegen Hausfriedensbruchs verurteilt, sagte Amtsgerichtssprecher Friedrich Weitner t-online. Der 34-Jährige war im Dezember 2021 über einen Zaun auf das Grundstück des "Drachenlords" geklettert.

Weil er bereits elf Vorstrafen auf dem Konto hatte und unter Bewährung stand, verurteilte ihn das Gericht am 9. Mai zu einer Gefängnisstrafe von zwei Monaten. Der Angeklagte hat Berufung eingelegt.
Quelle:
https://www.t-online.de/region/nuernberg/id_100011726/nuernberg-drachenlord-hater-muss-ins-gefaengnis.html

Kann man insgesamt von halten, was man möchte.


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

03.06.2022 um 11:38
@gastric
Danke für den Link.
Zitat von gastricgastric schrieb:Kann man insgesamt von halten, was man möchte.
Zumindest war das Strafmaß noch unter der Obergrenze für Hausfriedensbruch, aber offenbar genug für eine Freiheitsstrafe.
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/123.html



In dem Artikel sind noch andere Spannende Details, wie ich finde. In meinem Link gestern war in einem anderen Fall die Rede von
Ein Verfahren sei gegen eine Geldauflage eingestellt worden, weil der Angeklagte ebenfalls verletzt worden sei.
Quelle: https://www.zeit.de/gesellschaft/2022-06/youtube-drachenlord-urteile-gegner-amtsgericht

Bei t-online steht nun:
Ein Verfahren sei gegen eine "deutliche" Geldauflage eingestellt worden, weil der Angeklagte ebenfalls verletzt worden sei.
Quelle: https://www.t-online.de/region/nuernberg/id_100011726/nuernberg-drachenlord-hater-muss-ins-gefaengnis.html
(Hervorhebung von mir)

Das klingt auch nicht gerade nach einer Bagatelle.

Und weiter:
In mehreren Bußgeldverfahren hätten die Betroffenen vor allen Dingen gegen die jeweils geltenden Infektionsschutzverordnungen verstoßen, heißt es in der Mitteilung des Gerichts weiter.
Quelle: s.o.

Also eher der Corona Situation geschuldete Prozesse.

Zum Thema der Revision gegen RW noch ein Nachtrag:
Dennoch sei die Staatsanwaltschaft nach der gründlichen Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe nun zu dem Schluss gekommen, dass eine Revision unter dem Strich nicht lohne, wie Oberstaatsanwältin Antje Gabriels-Gorsolke am Dienstag mitteilt.
Quelle: https://www.t-online.de/region/nuernberg/news/id_92284960/doch-keine-revision-bewaehrungsstrafe-fuer-drachenlord-ist-rechtskraeftig.html

Also sieht offenbar die Staatsanwaltschaft mittlerweile auch nicht mehr die > 2 Jahre Haft als realistisch und Tat und Schuldangemessen.


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

03.06.2022 um 11:40
Zitat von gastricgastric schrieb:Letzlich wurde er zu 2 monaten ohne bewährung verdonnert, weil er über den zaun geklettert ist und somit hausfriedensbruch begangen hat.
Noch ein Bewährungsversager, die alte Strafe sitzt er jetzt auch mit ab, da lohnt es sich hoffentlich. :D


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

03.06.2022 um 11:44
Zitat von H.W.FliehH.W.Flieh schrieb:viele Hater meinen, dass erst etwas wirklich Schlimmes passieren muss, damit der Drachenlord ins Gefängnis kommt
Total absurde Gedankenwelten... die selbsternannten Gesellschaftsretter, Stalker und Hasserfüllten werden wohl wahrscheinlich auch dafür sorgen wollen?

Und ob er nun auf Pornoseiten "arbeitet" oder lieber einfach in der Nase bohrt, ist doch so was von irrelevant! Die Aufregung darüber erscheint mir irgendwie ziemlich bigott.
Zitat von H.W.FliehH.W.Flieh schrieb:Also sieht offenbar die Staatsanwaltschaft mittlerweile auch nicht mehr die > 2 Jahre Haft als realistisch und Tat und Schuldangemessen.
Und damit ist dieser Drops doch auch endgültig geluscht und das ist zu akzeptieren.


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Der Fall Rainer W./Drachenlord

03.06.2022 um 11:47
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Noch ein Bewährungsversager, die alte Strafe sitzt er jetzt auch mit ab, da lohnt es sich hoffentlich. :D
Nur, wenn die bewährung vom gericht widerrufen wird. Kann auch gut sein, dass er "nur" weitere auflagen erhält.


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