Ist Sex mit einer betrunkenen Person schon Vergewaltigung?
15.06.2016 um 18:53Da hier Zahlen eingestellt wurden, die von 50 bis zu 80 Prozent falschen Verdächtigungen/Anschuldigungen ausgehen, was die angezeigen Sexualdelikte betrifft, habe ich nach einer aussagefähigen Statistik gesucht.
Das bayrische Landeskriminalamt hat eine Polizeikriminalstatistik unter dem Titel „Vergewaltigung und sexuelle Nötigung in Bayern“ erstellt.
Das Ergebnis: Der Anteil der belegbar falschen Anschuldigungen liegt bei 7,4 Prozent.
Hier ein Auszug aus der 180-seitigen PKS:http://www.polizei.bayern.de/content/4/3/7/22_kriminalitaet_sex_noetigung.pdf
Daraus schließe ich, dass die hohen Zahlen von 50 % (bis teilweise 80 %) eher nur auf Vermutungen bzw. Voreingenommenheit der zuständigen Sachbearbeiter beruhen...
....weil die Beweislage nicht eindeutig ist, Aussage gegen Aussage steht,
die Frau widersprüchliche Angaben macht, die Anzeige evtl. zurückzieht oder nicht mehr erscheint, bzw. nicht mehr aussagen will (aus welchen Gründen auch immer).
Passend dazu:
Das bayrische Landeskriminalamt hat eine Polizeikriminalstatistik unter dem Titel „Vergewaltigung und sexuelle Nötigung in Bayern“ erstellt.
Das Ergebnis: Der Anteil der belegbar falschen Anschuldigungen liegt bei 7,4 Prozent.
Hier ein Auszug aus der 180-seitigen PKS:
Von allen Vorgängen, die sich für die Polizei im Jahr 2000 zunächst als Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung dargestellt haben, wurden nur 7,4 Prozent als Vortäuschen einer Straftat oder falsche Verdächtigung in der PKS registriert. Mit wenigen Ausnahmen handelte es sich um Fälle mit eindeutiger Beweislage im Hinblick auf diese Straftaten.
Die Registrierung in der Polizeilichen Kriminalstatistik unter den Schlüsseln für diese Delikte erfolgt nach Auskunft mehrerer sachbearbeitender Dienststellen in der Regel dann, wenn praktisch keine Zweifel mehr am Vorliegen einer Vortäuschung oder falschen Verdächtigung bestehen, weil ein Geständnis des „Opfers“ der angeblichen Sexualstraftat vorliegt oder die Beweislage eindeutig ist.
Die persönlichen Berufserfahrungen aus selbst bearbeiteten Fällen, die sich im Nachhinein als Vortäuschung oder falsche Verdächtigung herausgestellt haben, und der Austausch mit Kollegen über deren Erfahrungen bergen die Gefahr des Entstehens einer übertriebenen „professionellen Skepsis“, eines mit Vorurteilen verbundenen Misstrauens, in sich.
Die Beschäftigung mit dem Thema Vortäuschung und falsche Verdächtigung läuft immer auch Gefahr, in der Öffentlichkeit als Bestätigung der Vergewaltigungsmythen missverstanden zu werden, die sich um die „vermeintliche Mitschuld der Opfer und die Tatprovokation durch die Opfer zentrieren“.
Daraus schließe ich, dass die hohen Zahlen von 50 % (bis teilweise 80 %) eher nur auf Vermutungen bzw. Voreingenommenheit der zuständigen Sachbearbeiter beruhen...
....weil die Beweislage nicht eindeutig ist, Aussage gegen Aussage steht,
die Frau widersprüchliche Angaben macht, die Anzeige evtl. zurückzieht oder nicht mehr erscheint, bzw. nicht mehr aussagen will (aus welchen Gründen auch immer).
Passend dazu:
In einer 2005 im Auftrag des britischen Innenministeriums durchgeführten Untersuchung wurden 2.643 Anzeigen wegen Vergewaltigung untersucht. Davon wurden 8 Prozent von Polizeibeamten als Falschbeschuldigungen klassifiziert. Das Forscherteam stellte jedoch fest, dass viele dieser Klassifikationen gegen die offiziellen Kriterien zur Bestimmung falscher Anschuldigungen verstießen und lediglich auf den persönlichen Meinungen der Polizisten beruhten. Nach näherer Analyse und Anwendung der Home-Office-Richtlinien schrumpfte der Anteil der Falschbeschuldigungen auf 3 Prozent. Die Forscher kamen zu dem Ergebnis, dass in der Polizei weiterhin ein Misstrauenklima gegenüber Vergewaltigungsopfern herrsche und die Häufigkeit von Falschbeschuldigungen überschätzt werde. Außerdem bestünde die Tendenz, falsche Anschuldigungen mit Rücknahmen von Anzeigen zu vermischen, ganz so als ob in diesen Fällen keine sexuellen Übergriffe stattgefunden hätten.Wikipedia: Vergewaltigung#Falschbeschuldigungen und -verd.C3.A4chtigungen