Ist Sex mit einer betrunkenen Person schon Vergewaltigung?
14.06.2016 um 13:34:troll:Pest schrieb:Doch im allgemeinen wird man im deutschen Recht erst ab 3,00‰ als handlungsfähig angesehen
:troll:Pest schrieb:Doch im allgemeinen wird man im deutschen Recht erst ab 3,00‰ als handlungsfähig angesehen
Um das zu beweisen, muesste dann die betrunkene Person direkt am Morgen danach dafuer sorgen, dass bei ihr und dem Vergewaltiger der Promillewert gemessen wird. Sollte klar sein, dass das in der Praxis nicht funktionieren wird.Venom schrieb:Die Lage ausnutzen im Sinne von als nüchterne Person einen Rauschzustand einer anderen Person ausnutzen um mit ihr zu machen was man will.
Ich finde diese Unterstellung absolut unangebracht von Dir. Bleib doch mal etwas sachlicher!Venom schrieb:Ich will mal sehen wenn die ganzen Leute hier mal am eigenen Leib erleben bzw ihre Kinder Opfer solcher Taten werden ob sie auch sagen würden "ach Schatzi du bist doch selbst schuld, dass du durchgevögelt wurdest nicht der Junge, reiß dich mal zusammen das gehört zum Leben dazu".
:ask:Pest schrieb:Eine Strafbefreiung gilt erst ab 3,00‰, solange wird man noch als zurechnungsfähig gehandelt.
Heißt, es ist keine Vergewaltigung Punkt
Ist Sex mit einer betrunkenen Person schon Vergewaltigung?JA, selbstverständlich kann das...l! Wer zB unter bestimmte Drogen gesetzt wird bzw. unter Drogeneinfluss steht, kann sich auch nicht verbal wehren und alles sieht nach Freiwilligkeit aus.
Hilflos betrunken, aber nicht einfach nur betrunken!Doors schrieb:erst recht mit einer hilflos betrunkenen Person
Das ist hier nicht die Frage! Logisch ist es Vergewaltigung wenn man jemanden mit Drogen ausser Gefecht setzt! Aber wenn man mit jemandem Sex ha der betrunken ist, steht wohl auf einem anderen Blatt.Sector7 schrieb:Wer zB unter bestimmte Drogen gesetzt wird
Wahrscheinlich stehe ich gerade auf dem Schlauch, aber ich verstehe diesen Satz nicht. Kannst du mir den nochmal erklären?slider schrieb: Ich kann doch nicht mit jedem Menschen, mit dem ich gerne Sex hätte erst eine Grundlagenprüfung durchführen, ob es nicht gerade irgendetwas in seinem Leben gibt, was eventuell dazu führen könnte, dass die Person es vielleicht gerade doch nicht will.
Na solange man nicht genau weiß, was in einem Menschen vorgeht, kann man sich nie 100%ig sicher sein.Schnuffeline schrieb:Wahrscheinlich stehe ich gerade auf dem Schlauch, aber ich verstehe diesen Satz nicht. Kannst du mir den nochmal erklären? Ein halbwegs normal tickender Mensch sollte sich doch sowieso hundertprozentig sicher sein, dass die Person, mit der er Sex hat, es ebenfalls will. Da stellt sich doch die Frage nach so einer Grundlagenprüfung sowieso nicht. Fall ein Rest Unsicherheit besteht, dann halt Finger weg.