Thema, ob Sex mit einer betrunkenen Person schon eine Vergewaltigung ist.
Ist das tatsaechlich so, weil die betrunkene Person keine freiwillige Einverstaendniserklaerung mehr geben kann in ihrem Zustand, prinzipiell und immer?
Oder nur in bestimmten Faellen?
Wie seht ihr das?
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1. Person ist betrunken
2. kann keine freiwillige Einverständniserklärung abgeben
3. Sexueller Akt ohne explizite Zustimmung der betrunkenen Person
4. Ja, das ist eine Vergewaltigung, weil die freie Entscheidungsfähigkeit der betrunkenen Person nicht mehr gegeben ist. Die Situation wird ausgenutzt zur Triebbefriedigung
Anderer Fall:
1. Person ist betrunken
2. kann keine freiwillige Einverständniserklärung abgeben
3. der Geldbeutel der betrunkenen Person wird geplündert, ohne die explizite Zustimmung der betrunkenen Person
4. Ja, das ist Raub, weil die freie Entscheidungsfähigkeit der betrunkenen Person eingeschränkt, bzw. nicht mehr gegeben ist. Die Situation wird ausgenutzt, um sich zu bereichern.
Dies ist meine persönliche Meinung....................wie das juristisch gewertet wird? ... wahrscheinlich von Fall zu Fall unterschiedlich und von zusätzlichen Faktoren und Beweisen abhängig.