Alarmi
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SZKYBRNTKR schrieb:Deine Anmerkung würde zu "Ist Sex zwischen ZWEI betrunkenen Personen blah" passenJa, so wie DU das als beispiel hier aufgeführt hast und ich zu diesem beispiel stellung bezog dass dies gar nicht so selten vorkommt wie du es meintest.
aero schrieb: 1einself11 schrieb:
Es gibt kaum zwei aktive Parts zu gleicher Zeit, eine Person muss zu einer Handlung initiieren
buntervogel schrieb:Ist das tatsaechlich so, weil die betrunkene Person keine freiwillige Einverstaendniserklaerung mehr geben kann in ihrem Zustand, prinzipiell und immer?Ist die Antwort wohl ziemlich einfach. Wenn jemand so besoffen ist, dass er (oder sie) seine Absichten nicht mehr verständlich äussern kann, dann bedeutet das ja wohl "Hände weg", andernfalls darf man sich nicht wundern, wenn man später Probleme bekommt.
Oder nur in bestimmten Faellen?
ahri schrieb:Wenn jemand nun vollkommen ausgeknockt in der Ecke liegt und sich nicht mehr regen oder äußern kann, dann könnte man es durchaus als Vergewaltigung bezeichnen.Koennte man nicht nur, tut man auch. :)
Warhead schrieb:Ich sehe Betrunkene als hilflose Personen an,hilfebedürftige Personen vögelt man nicht,juristisch liesse sich daraus auch Unzucht mit Äbhängigen machenNein, liesse sich nicht. Unzucht mit Abhaengigen gibt's nicht. Es gibt Missbrauch von Schutzbefohlenen. Ein Betrunkener ist aber kein Schutzbefohlener, und hilflos ist er erst dann, wenn er wirklich in einem Zustand ist, in der eine sexuelle Handlung ohnehin Vergewaltigung waere!
Tussinelda schrieb:ich empfehle mal allen, diesen Brief zu lesenGelesen und die info rausgeholt, dass sie defintiv zuviel getrunken hat und in einem zustand war, in dem man nicht mehr einwilligen kann. Natürlich ist das eine vergewaltigung, aber was ist mit den grauzonen dazwischen? Das ist ein extremfall, der absolut nicht in ordnung ist, aber wie sieht es mit den betrunkenen aus, die noch bei bewusstsein sind? Die nicht überfallen wurden, sondern von sich aus freiwillig mitmachen? Es ist nicht so, dass betrunkene absolut wehrlos sind und jeglichher beischlaf in jedem stadium der betrunkenheit eine vergewaltigng darstellt.