ahri schrieb:Allerdings finde ich schon, dass es ein Argument ist - und zwar ganz allgemein und nicht nur auf den konkreten Fall bezogen - zu sagen, dass die Politik die Entscheidung über Strafbarkeit der Justiz überlässt und nicht selbst entscheidet. Das sollte sich die Regierung einfach generell nicht anmaßen.
Joa kann man natürlich so sehen. Aber eine Entscheidung wird ja eigentlich schon per Gesetz verlangt:
.. und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt"Wenn die Regierung die Strafverfolgung zulässt, und sagt wir überlassen es den Gerichten, positioniert sie sich trotzdem und nimmt Stellung, auch wenn sie es als Neutralität verkauft.
Insofern kann sie sich gar nicht wirklich neutral verhalten.
Und wenn man sich schon entscheiden muss, dann bitte schön so, dass man es auch persönlich verantworten kann und nicht jemand anders die Verantwortung zuschiebt.
Ich finde, da JB von RE auch nach §185 angezeigt wurde, hätte man als Bundesregierung auch darauf verweisen können, und sagen, dass eine Anzeige in der selben Angelegenheit ja genug ist.
Der Unterschied im möglichen Strafmaß ist schon deutlich, max 1 Jahr bei §185 und 5 Jahre bei §103.
Und bei §185 hat die Regierung wirklich nicht dazwischen zu funken.
Naja alles schon 20.000x gesagt und wiederholt. Eigentlich ist das Thema durch...
ahri schrieb:Ich weiß auch gar nicht wieso es für eine Klage bezüglich Paragraf 103 überhaupt die Zustimmung der Regierung benötigt? :ask:
Damit es nicht überhand nimmt, evtl?
Wenn Erdogan das deutsch-sprachige Internet durchscannt, könnte er bestimmt ein paar 10.000 Anzeigen stellen und Putin genau so und viele andere. Damit könnt man dann ein DDos-Attacke auf das Justizsystem starten. Rechtsstaat kaputt wegen Überlastung durch Bullshit-Anzeigen.
Der Paragraph ist auch von 1870 oder so, knapp 150 Jahre alt. Da haben sich die Leute noch duelliert und es gab noch einen Kaiser und so...
;)