Böhmermann, Schmähkritik, Erdogan und internationale Zwischenfälle...
18.04.2016 um 20:43@Kältezeit
@ahri
Ich geb mal ein beispiel dafür, dass bei beleidigung in erster linie wirklich die intention zählt:
Es ist in Deutschland unter umständen selbst eine aussage, die der wahrheit entspricht, strafbar, sofern sie auf eine absichtlich schmähende art und weise vorgetragen wird.
Nehmen wir mal an, ein kollege hat ehebruch begangen und seine Frau betrogen.
Und ich tätige jetzt die aussage (man verzeihe mir die wortwahl ohne sterne :) ) 'der Elende Ehebrecher hat diese Sünderin in ihre Fotze genagelt während sich zu Hause seine frau die Augen ausgeheult hat. So ein Mensch ist das, dieses perverse Tier'.
Nun ist keine der aussagen darin falsch: Sünderin wäre sie bei ehebruch, pervers kann man das auch nennen, das ist keine beleidigung und ein tier ist der mann auch.
Wenn ich das zu der person selbst sage, dann darf ich das sogar machen.
Ich sag, wa sich davon halte, das ist erlaubt.
Nehmen wir jetzt aber an, ich hänge diese aussage an seinem arbeitsplatz auf überall.
Das darf ich nicht tun, obwohl es wahr ist, denn hier versuche ich absichtlich in einem umfeld, das das gar nichts angeht, ihn anzuschwärzen und damit seine ehre zu verletzen.
Das darf ich nicht tun.
Hier ist dann nämlich die intention wieder die entscheidende: Sag ich nur meine meinung, oder will ich jemanden absichtlich schmähen.
Und das ist bei Bähmermann so ähnlich.
Das gericht muss zu dem urteil kommen, dass böhmermann vordergründig erdogan beleidigen wollte.
Es darf also keinen zweifel haben, dass hier nichts anderes als die schmähung von erdogan im vordergrund stand.
Hier z.b. war das ganze nicht strafbar:
http://www.zeit.de/1988/08/schweine-im-rechtsraum
http://www.linkemedienakademie.de/wp-content/uploads/2015/09/2.Strau%C3%9F-Schweine1.jpg
Es gibt aber guten grund anzunehmen, dass bei böhmermann ebenfalls satire erkennbar sein kann als vordergrund (denn seien wir ehrlich, gehaltvoll ist das schweinchenbild nicht, oder?).
@ahri
Ich geb mal ein beispiel dafür, dass bei beleidigung in erster linie wirklich die intention zählt:
Es ist in Deutschland unter umständen selbst eine aussage, die der wahrheit entspricht, strafbar, sofern sie auf eine absichtlich schmähende art und weise vorgetragen wird.
Nehmen wir mal an, ein kollege hat ehebruch begangen und seine Frau betrogen.
Und ich tätige jetzt die aussage (man verzeihe mir die wortwahl ohne sterne :) ) 'der Elende Ehebrecher hat diese Sünderin in ihre Fotze genagelt während sich zu Hause seine frau die Augen ausgeheult hat. So ein Mensch ist das, dieses perverse Tier'.
Nun ist keine der aussagen darin falsch: Sünderin wäre sie bei ehebruch, pervers kann man das auch nennen, das ist keine beleidigung und ein tier ist der mann auch.
Wenn ich das zu der person selbst sage, dann darf ich das sogar machen.
Ich sag, wa sich davon halte, das ist erlaubt.
Nehmen wir jetzt aber an, ich hänge diese aussage an seinem arbeitsplatz auf überall.
Das darf ich nicht tun, obwohl es wahr ist, denn hier versuche ich absichtlich in einem umfeld, das das gar nichts angeht, ihn anzuschwärzen und damit seine ehre zu verletzen.
Das darf ich nicht tun.
Hier ist dann nämlich die intention wieder die entscheidende: Sag ich nur meine meinung, oder will ich jemanden absichtlich schmähen.
Und das ist bei Bähmermann so ähnlich.
Das gericht muss zu dem urteil kommen, dass böhmermann vordergründig erdogan beleidigen wollte.
Es darf also keinen zweifel haben, dass hier nichts anderes als die schmähung von erdogan im vordergrund stand.
Hier z.b. war das ganze nicht strafbar:
http://www.zeit.de/1988/08/schweine-im-rechtsraum
http://www.linkemedienakademie.de/wp-content/uploads/2015/09/2.Strau%C3%9F-Schweine1.jpg
Das Amtsgericht Hamburg (Abt. 138) sah darin keine Geringschätzung der Person des Ministerpräsidenten, weil die Hachfeld-Satire erkennbar von tieferer Bedeutung gewesen sei, nämlich „eine Darstellung des Gleichklanges von Recht und Gesetz sowie den Interessen des bayerischen Ministerpräsidenten“. Hier solle aus linker Sicht Systemkritik geübt werden. „Gemeint ist offenbar“, erklärte Richter Brüggemann die Pointe, „die .Herrschenden’ hätten angeblich ein ‚Schweinchen-Schlau-System‘ errichtet.“ Wer im öffentlichen Leben stehe, sei zwar gegen Ehrverletzung wie jeder Bürger zu schützen, als „Person der Zeitgeschichte“ müsse er sich aber gefallen lassen, abgebildet zu werden, „sei es auch in satirischen Karikaturen dümmlichsten Inhaltes“.Es gab andere fälle, wo gerichte keinen satirischen charakter erkennen konnten, z.b. als ein politiker anderweitig als 'feiges schwein' bezeichnet wurde.
Es gibt aber guten grund anzunehmen, dass bei böhmermann ebenfalls satire erkennbar sein kann als vordergrund (denn seien wir ehrlich, gehaltvoll ist das schweinchenbild nicht, oder?).