@ahri @ahri Ich wollte ja genau darauf hinaus, dass die worte die man wählt beim tatbestand der beleidigung gar nicht so wichtig sind.
Du kannst dinge sagen, die im allgemeinen nicht als schimpfworte aufgefasst werden, und dennoch den tatbestand erfüllen.
Du kannst aber auch worte, die im allgemeinen klare shcimpfworte sind, nutzen, ohne den tatbestand zu erfüllen.
Was man im einzelfall zu krass findet und was nicht, das ist eine persönliche einschätzung, keine juristische.
Juristisch muss nur eingeschätzt werden, ob hier eine schmähung oder beleidigung erfolgen sollte oder nicht.
Wenn Böhmermann in der tat schmähen wollte, dann ist es nicht so wichtig, was er gesagt hat.
Hätte er nur ziegenficker, oder meinetwegen eher harmlose sachen wie vollidiot gesagt, dann wäre das genauso entweder eine beleidigung oder eben nicht, äquivalent zu den anderen begriffen, weil es nur darauf ankommt, welche intention hier verfolgt worden ist.
Und wie gesagt, ich denke nicht, das sman ihm diese intention nachweisen kann (und das muss man ja, um ihn strafrechtlich zu belangen).