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Legale Waffen - Deutschland Haushalt/Öffentlichkeit

255 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Waffen, Waffengesetz ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Legale Waffen - Deutschland Haushalt/Öffentlichkeit

04.02.2022 um 15:19
Zitat von 6.PzGren3916.PzGren391 schrieb:noch im Hinterkopf, laut dem in Deutschland keine Waffe einer kriegswaffe in Form und Farbe ähneln durfte. Der ist mit der Novelle 2010/13 gefallen.
Möglicherweise, da da sowas war..

Wie gesagt vom Umfeld kenn ich Waffen nur von der Jagd, was ja andere Präferenzen hat als das Sportschießen


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Legale Waffen - Deutschland Haushalt/Öffentlichkeit

04.02.2022 um 15:20
@anMax84

Mit welcher Begründung wirst du da kontrolliert? Ein LG ist eine freie Waffe, die bei der Waffenbehörde nicht registriert wird. Die muss auch nicht in einem Waffenschrank gelagert werden, sondern nur gegen den Zugriff Dritter gesichert sein. Da reicht ein abschließbarer Kleiderschrank. Finde aber gut dass du es in einem Tresor verwahrst.
Dennoch würde mich interessieren wieso und Vorallem wer da kontrolliert und mit welcher Handhabe.

Man kann in DE Schon immer freie Waffen ab 18 kaufen, unter die auch SSW fallen. Lernt man aber eigentlich bei der Waffensachkunde.
Für mich hörte es sich so an als müsste der Verkäufer WBK oder KSW kontrollieren. Muss er nicht.
Daher die Vermutung eines Fehlers.


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04.02.2022 um 15:25
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Möglicherweise, da da sowas war..

Wie gesagt vom Umfeld kenn ich Waffen nur von der Jagd, was ja andere Präferenzen hat als das Sportschießen
Ja das Gabs mal. Es gibt ja ne zivile Version vom G36. Wegen dem anscheinswaffen Paragraphen haben die das System damals in einen hässlichen grauen Lochgriff Schaft gebaut mit kurzem Magazin, dass es nicht mehr aussieht wie ein G36. Kannst mal HK SL8 googeln.
Mit dem Fall des Paragraphen kamen dann die 1:1 Modelle nur eben halbautomatisch.


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04.02.2022 um 16:09
@kleinundgrün
Ich hol auch das mal hier rüber.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Ist das kein Fall einer Anscheinswaffe? Klar, das spielt eine WBK auch keine Rolle, aber Führen darf man eine Schreckschusswaffe u.U. ja nicht - oder?
Es gibt keinen anscheinswaffen Paragraphen mehr. Der beinhaltete explizit das militärische Aussehen einer Waffe. Das hat aber eigentlich auch nie wirklich für Kurzwaffen gegolten. War auch so ne halbgare Sache damals.

Man darf eine SSW führen wenn man den kleinen Waffenschein beantragt hat. Aber auch nicht immer und überall. Auf festen, öffentlichen Plätzen, veranstungen usw ist das führen generell untersagt.


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04.02.2022 um 21:18
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Welche meinst du da konkret?
Lass uns das hier besprechen.

Zb eben dass Gewehre nur noch 10 Schuss Magazine haben dürfen Pistolen aber weiterhin 15. kompletter Quatsch. Beim IPSC schießen ein totaler scheiss.

Auch die Aufbewahrung in klasse 0 Schränken. Manch einer lagert seine 300€ KK Pistole in einem 900€ Schrank. Altbestände zählen aber weiterhin.
Und einiges andere. Das alles ändert einfach null daran dass 99% aller Verbrechen mit illegalen Schusswaffen begangen werden.

Damit soll es Neulingen einfach so unattraktiv gemacht werden wie möglich.


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05.02.2022 um 10:52
Zitat von 6.PzGren3916.PzGren391 schrieb:Das alles ändert einfach null daran dass 99% aller Verbrechen mit illegalen Schusswaffen begangen werden.
Die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit, lässt sich aber oftmals nicht von statistisch erhobenen Zahlen leiten.


Tatsache ist jedenfalls, dass die schwerwiegenden Amokläufe der letzten 20 Jahre, ausnahmslos mit "legalen" Waffen verübt wurden.


Amoklauf von Erfurt 2002

Täter war im Schützenverein (Legaler Waffenbesitz mit WBK).


Amoklauf von Winnenden 2009

( Legaler Waffenbesitz mit WBK. Besitzer der Waffen war nicht der Täter, versäumte es aber einem Familienangehörigen den Zugang zu seinen Waffen zu verwehren)


Terroranschlag von Hanau 2020


Täter war im Schützenverein. (Legaler Waffenbesitz mit WBK).


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05.02.2022 um 11:17
@EDGARallanPOE

Erfurt: hätte keine Waffe haben dürfen. Da hat die Behörde Mist gebaut

Winnenden: richtig das war die Waffe seines Vaters, der denk ich die höchste Strafe bekommen hat. Er muss damit leben dass sein Sohn ein mörder ist und er dafür verantwortlich war.
(Danach wurden übrigens die Bestimmungen der Aufbewahrung drastisch verschärft)

Hanau: bin ich bei dir.

Aber wie du sagst das waren 3 Fälle in 20 Jahren, von denen 2 hätten leicht verhindert werden können. Versteh mich nicht falsch, natürlich können legalwaffenbesitzer durchdrehen. Das streitet niemand ab. Allerdings liegt der Knackpunkt woanders und zwar bei den illegalen Waffen.


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07.02.2022 um 09:00
Zitat von 6.PzGren3916.PzGren391 schrieb:Es gibt keinen anscheinswaffen Paragraphen mehr.
Da muss ich kurz einhaken:
§ 42 WaffG
(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
...
(2) Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Und Anlage 1 (Definition Anscheinswaffen)
1.6.1 Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen […]
1.6.2 Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen […]
1.6.3 unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen [… ]

Also ein Verbot des Führens von "Geräten", die wie echte, verbotene Waffen aussehen, gibt es schon noch. Die Reform des WaffG hat die Anscienswaffe nicht entfallen lassen, sondern eine Veränderungen
Erwerb und Besitz sind erlaubt, aber der Transport muss eben in einem verschlossenen Behältnis erfolgen.
Es sei denn, es liegt ein berechtigtes Interesse vor.

Ich vermute mal, dass Schreckschusspistolen hinreichend als solche erkennbar sein müssen. Oder?


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07.02.2022 um 10:18
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Ich vermute mal, dass Schreckschusspistolen hinreichend als solche erkennbar sein müssen. Oder?
Diese sind, im Gegenteil zu deiner Annahme, häufig kaum von einer Echtwaffe zu unterscheiden, insbesondere wenn Faktoren, wie Stress, Angst, Dunkelheit usw. dazu kommen.

Es gibt natürlich Merkmale, wie Prüfzeichen, aber keine Lackierung in grellgrün oder sowas.

Ein Experte wird den Unterschied ggf. erkennen können, wenn es gute Rahmenbedingungen gibt, ein Laie nicht.


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07.02.2022 um 10:34
@Bruderchorge
@6.PzGren391
Also dann habe ich mich doch etwas mehr eingelesen.

Wenn ein "Gegenstand" schon unter den Begriff "Waffe" nach dem WaffG fällt und nach § 10 eben eine Erlaubnis zum Führen voraussetzt, kann er nicht "zusätzlich" eine Anscheinswaffe sein. So auch Schreckschusswaffen, die zum Führen den "kleinen Waffenschein" erfordern und eben unter das WaffG fallen.

Erfasst vom Begriff "Anscheinswaffe" sind also nur solche Gegenstände, die von ihrer Funktion keine Waffen sind, aber eben wie solche aussehen. Eine Spielzeugpistole, die hinreichend einer echten Pistole ähnelt z.B.

Das WaffG wurde insofern geändert, als dass vorher auch Waffen, die ihrer Natur nach unter das WaffG fielen, nicht wie Waffen aussehen durften, die nicht erlaubnisfähig waren (Kriegswaffen z.B.).


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07.02.2022 um 10:45
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Erfasst vom Begriff "Anscheinswaffe" sind also nur solche Gegenstände, die von ihrer Funktion keine Waffen sind, aber eben wie solche aussehen. Eine Spielzeugpistole, die hinreichend einer echten Pistole ähnelt z.B.
Das betrifft, meinen Kentnissstand nach, auch tatsächlich Spielzeugwaffen, die mittels Lackierung optisch "auf echt" gemacht werden. Das war wohl auch ein Thema in den NERF Blaster Modder Foren.

Also im Prinzip solche Arbeiten:
Youtube: Adam Savage's One Day Builds: Custom NERF Rifle
Adam Savage's One Day Builds: Custom NERF Rifle
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07.02.2022 um 10:54
Zitat von H.W.FliehH.W.Flieh schrieb:Das betrifft, meinen Kentnissstand nach, auch tatsächlich Spielzeugwaffen, die mittels Lackierung optisch "auf echt" gemacht werden. Das war wohl auch ein Thema in den NERF Blaster Modder Foren.
Das scheint eine recht unscharf umgrenzte Sache zu sein.
Deutliche Größenunterschiede zu der imitierten Waffe (+/- 50%) sind wohl ein Unterscheidungskriterium. Und ggf. die Farbgestaltung.
Aber hier kann ich mir vorstellen, dass man in so einem Punkt schnell ungewollt in eine Strafbarkeit hinein rutscht. Z.B. wenn man eine Spielzeugwaffe optisch "pimpt". Oder sie irgendwo im Netz bestellt, weil sie optisch was her macht.

Man sollte dann vielleicht nicht, wenn man so ein Teil an Fasching im Rahmen seiner Verkleidung trägt (Brauchtum, anerkannter Zweck), mit dem Teil eine Bank betreten oder sie missverständlich auf jemanden richten.


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07.02.2022 um 11:01
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Deutliche Größenunterschiede zu der imitierten Waffe (+/- 50%) sind wohl ein Unterscheidungskriterium.
Ich habe tatsächlich neulich einen alten "Spielzeugrevolver" in der Hand gehabt, mit dem Weichgummigeschosse verschossen werden konnten. Das Ding sah in meiner Hand tatsächlich von der Größe her echt aus. Wäre es nicht sichtbares Kunststoff mit Neonorangener Mündung gewesen, sondern mit Lackierung aufgearbeitet, hätten vermutlich die meisten einen echten Revolver vermutet.


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07.02.2022 um 11:11
@kleinundgrün hat absolut recht. Ich wollte eigentlich so tief nicht in das Thema rein. Weil es brutal verwirrend ist. Früher bei scharfen Waffen war es so, die durften null militärisch aussehen, kein überstehendes Magazin haben etc.

Airsoft Waffen kleiner 0,5J Energie sind Spielzeuge und frei ab 14 Jahren erwerblich. Allerdings sehen selbst diese Spielzeuge täuschend echt aus und unterliegen deshalb einem Führungsverbot. Da geht auch nichts mit kleinem Waffenschein.

SSW fallen da nicht darunter, weil eben die Möglichkeit des führens mittels KWS besteht. Auch müssen sie weder gekennzeichnet noch irgendwie markiert sein.

Die orangene Mündung ist ein beliebtes Mittel Spielzeuge/Attrappen zu kennzeichnen.


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07.02.2022 um 11:15
Zitat von 6.PzGren3916.PzGren391 schrieb:Auch müssen sie weder gekennzeichnet noch irgendwie markiert sein.
SSW Brauchen mWn zumindest die PTB im Kreis Kennzeichnung.


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07.02.2022 um 11:17
Zitat von H.W.FliehH.W.Flieh schrieb:SSW Brauchen mWn zumindest die PTB Kennzeichnung.
Ja natürlich, auch das F im Fünfeck, die importeur Kürzel, Seriennummer und Beschusszeichen. Ich meinte damit dass die nicht irgendwie neongelb oder so sein müssen.


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07.02.2022 um 11:19
Zitat von 6.PzGren3916.PzGren391 schrieb:Ich meinte damit dass die nicht irgendwie neongelb oder so sein müssen.
OK, hatte Dich wohl missverstanden.


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07.02.2022 um 11:29
Zitat von H.W.FliehH.W.Flieh schrieb:OK, hatte Dich wohl missverstanden.
Alles gut, dafür reden wir


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07.02.2022 um 14:40
Ich möchte mal kurz was anmerken. Ich find den Diskussionsstil in dem Thread wirklich super! Ich weiß es ist ein sensibles und oft emotionales Thema wenn es um Waffen geht.

Es macht aber wirklich Spaß hier mit euch zu diskutieren, selbst wenn man sich in anderen Threads mal nicht grün ist oder man selbst mit Waffen nichts anfangen kann. Dafür wollt ich einfach mal danke sagen.

Ich will auch nicht als oberlehrerhaft hier rüber kommen, ich hab mich lang und intensiv mit dem waffenrecht befasst, beruflich wie privat. Das heißt aber noch lange nicht dass ich alles weiß oder mir kein Fehler unterlaufen kann.
Ich möchte die Möglichkeit einfach nutzen um vielleicht das eine oder andere Halbwissen aus der Welt zu schaffen und Skeptikern zu zeigen dass waffenbesitzer ganz normale und verantwortungsvolle Menschen sind (bis auf die sehr wenigen schwarzen Schafe die es in jeder Herde nunmal gibt).
Also wenn fragen sind immer raus damit, ich (und wie ich erfreulicherweise feststellen durfte, einige andere versierte User auch) versuche sie so verständlich wie es geht zu beantworten. Wobei das natürlich nach wie vor keine Rechtsberatung ist.


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07.02.2022 um 21:07
Die Anzahl legaler Waffen sollte in Deutschland stark reduziert werden da diese immer wieder für Straftaten missbraucht werden. Je weniger legale Waffen im Umlauf sind um so weniger Straftaten können damit verübt werden. Dazu kommt dass legale Waffen immer wieder gestohlen werden. Eine unfassbar hohe Zahl von Waffen geht jedes Jahr auch einfach verloren (wie um alles in der Welt kann so etwas passieren) und wird dadurch zu einer Gefahr für die Allgemeinheit.
Im folgenden Bericht sieht man wie unfassbar hoch die Zahlen sind und dass es keinesfalls, wie hier im Thread oft behauptet, eine Seltenheit ist dass mit legalen Waffen eine Straftat verübt wird (und die Zahlen in diesem Bericht betreffen nur NRW):

https://www.aachener-zeitung.de/nrw-region/mehr-straftaten-mit-schusswaffen-in-nrw_aid-51928683


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