Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte
04.02.2022 um 14:596.PzGren391 schrieb:Und bei Waffen mit EWB also in der Regel ab .22 lfb Kleinkaliber muss auch auf dem Weg zum Austragungsort mindestens einer mit gültiger WBK dabei sein. Da hilft auch die waffensachkunde nichts.Ich nehms dir nicht übel. Schieße kein Kleinkaliber, nur Luftgewehr und -pistole. Da ich zuhause im Tresor lagere, folgt jedes Jahr die Prüfung vom Landratsamt. Und da sich bisher niemand beschwert hat, geh ich davon aus, dass alles seine Richtigkeit hat ...? Sorry, falls das falsch rüber kam.
6.PzGren391 schrieb:Auch hier wieder ein Fehler. Eine Schreckschusswaffe ist frei ab 18. wieso sollte er also eine WBK oder den KWS sehen wollen?Wo soll da ein Fehler sein? Es geht rein um die Tatsache, dass man ohne in irgendeiner Art und Weise nachgewiesene Waffenkenntnis eine Schreckschusswaffe erwerben kann. Ich find das einfach schockierend. Dass Wissen, dass man mind. 18 sein muss, hab ich hier frecherweise einfach mal vorausgesetzt ;-) Der Vergleich von @Tripane mit dem Baseballschläger ist m.M. nach nicht passend, da ein Baseballschläger aus ganz andren Gründen wie eine Schusswaffe erfunden wurde.
Aber kommen wir zurück zum Thema. Erst diese Woche gab es in meiner Nähe wieder einen Vorfall, dass eine nicht beteiligte Schaulustige die Rettungskräfte behindert hat und dann auch noch handgreiflich wurde, nachdem sie aufgefordert wurde Platz zu machen:
https://www.pz-news.de/pforzheim_artikel,-Familie-im-Krankenhaus-Sechs-Schwerverletzte-nach-Brand-in-Pforzheimer-Mehrfamilienhaus-_arid,1669133.html
Die Frau ist 61.