Fierna schrieb:dein Beispiel mit "dann müssen die Deutschen draußen bleiben" ist rechtlich nicht machbar.
Definitiv zur Gefahrenabwehr. Wenn jemand nach jeweiligen Ermessen gefährdent oder gefährdet ist, kann der Eintritt verwährt werden, selbst dein "Gesicht passt mir nicht" genügt als Grund. Wenn sich 20 Leute ähnlich sehen....
Aber wie du durch deine Antwort untermauerst es interessiert nicht, sofern nicht bestimmte Gruppen betroffen sind.
Es sei rechtlich nicht machbar, jedoch sieht die Realität ein wenig anders aus. Sofern eine Strafe pädagogosch sinnvoll ist, sowie die geistige und körperliche Unversehrtheit geranntiert ist, bleibt die Rechtfertigung Argumentationssache.
Außerdem sollte man Strafe in diesen Kontext nicht nur als negativen Einfluss auf jemanden sehen, sondern auch das einem etwas positives gestrichen werden kann.
wie heißt es so schön Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei.