Sexuelle Übergriffe auf Frauen am Kölner Bahnhof
13.01.2016 um 11:50@nodoc
Im Zweifelsfall gilt immer "für den Angeklagten" und in solcher Form der Kriminalität wird es immer mehr als genug Zweifel geben.
Wie will man denn Täter von Helfern unterscheiden in diesem Gerangel? Denn ja, man muss zumindest theoretisch annehmen, dass dort auch der ein oder andere versucht hat zu bremsen, zu verhindern, zu helfen.
Da bringt auch lückenlose Überwachung mit UHD-Kameras / Helmkameras nichts.
nodoc schrieb:Ich denke das keiner, oder nur ganz wenige wirklich bestraft werden. Ausgewiesen, werden die sowieso nicht.So in etwa lautet die Aussage von mir bekannten Rechtsanwälten tätig im Strafrecht. Hier kommt unser bisheriges System an seine Grenzen. Eine Leichtigkeit für einen einigermaßen erfahrenen Rechtsanwalt, seine Mandanten hier rauszuhauen.
Im Zweifelsfall gilt immer "für den Angeklagten" und in solcher Form der Kriminalität wird es immer mehr als genug Zweifel geben.
Wie will man denn Täter von Helfern unterscheiden in diesem Gerangel? Denn ja, man muss zumindest theoretisch annehmen, dass dort auch der ein oder andere versucht hat zu bremsen, zu verhindern, zu helfen.
Da bringt auch lückenlose Überwachung mit UHD-Kameras / Helmkameras nichts.